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Donnerstag, 19. September 2013

Zweitägiger Streik im Öffentlichen Dienst

Gestern hat in Athen ein 48-stündiger Streik der Dachgewerkschaft Öffentlicher Dienst (ADEDY) begonnen. Daran beteiligen sich zahlreiche Staatsdiener, darunter Lehrer, Krankenhauspersonal, Angestellte der Arbeitsämter und Kommunalangestellte. Bereits um 11.30 Uhr fand am Athener Klafthmonos-Platz eine Kundgebung der ADEDY statt. Die Kommunistische Gewerkschaft PAME hat um 10.30 Uhr separat am Omonia-Platz protestiert. Aus Solidarität zum Streik der Beamten, hat auch die Dachgewerkschaft im Privatsektor GSEE ab 11.00 Uhr zu einer vierstündigen Arbeitsniederlegung aufgerufen. In diesem Zeitraum werden auch die Angestellten der Griechischen Bahn (OSE) die Arbeit niederlegen. Betroffen davon ist auch die Athener Vorortbahn Proastiakos, die unter anderem den Athener Flughafen „Eleftherios Venizelos“ bedient. Krankenhausangestellte und Ärzte in öffentlichen Spitälern streiken noch bis morgen. Mitarbeiter der Hafenämter legen heute zwischen 11.00 und 15.00 Uhr ihre Arbeit nieder. Ganztägig streiken heute die Rechtsanwälte. Damit protestieren sie gegen die Liberalisierung ihres Berufes. Zwischen 9.00 und 12.00 Uhr haben heute Vormittag auch Journalisten die Arbeit niedergelegt. Aufgrund der Kundgebungen waren heute große Teile der Straßen im Athener Zentrum für den Verkehr gesperrt. Aus Sicherheitsgründen wurde die U-Bahnstation Syntagma heute um 10.00 Uhr geschlossen.

Den stärksten Widerstand leisten derzeit die Sekundarschullehrer. Bereits am Montag hat ihre Gewerkschaft (OLME) fünftägige rollende Streiks begonnen. Gewerkschaftsmitglieder erklären, dass sich etwa 80 % der Lehrer an diesem Streik beteiligen. Die Regierung spricht ihrerseits von einer Beteiligung der Lehrer in Größenordnungen von 46 % bis 48 %. Die Grundschullehrer haben sich ihren Kollegen aus den höheren Schulklassen bisher nicht angeschlossen. Allerdings legen sie heute und morgen im Rahmen des Streiks der ADEDY ihre Arbeit ebenfalls nieder.

Die Proteste der Staatsangestellten richten sich in erster Linie gegen die Maßnahme der Arbeits- oder Mobilitätsreserve, die unter Umständen in Entlassungen münden kann. Die Betroffenen müssen zunächst ihren bisherigen Arbeitsplatz verlassen bzw. werden nach Hause geschickt. Für acht Monate beziehen sie weiterhin einen Teil ihres bisherigen Gehaltes. In dieser Zeit müssen sie versuchen, eine andere Stelle im öffentlichen Dienst zu finden. Sollte das nicht gelingen, werden sie nach der achtmonatigen Frist entlassen. 


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