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Freitag, 13. September 2013

Unnötiger Ballast

Wenn eine Geschäftsführung Prozesse im Betriebsablauf eines S-Bahn Unternehmens auf unnötigen Ballast überprüfen will, aber dabei diejenigen übersieht die diese Prozesse umsetzen und ausführen, die Beschäftigten, bezieht sie sich damit auf genau diese Beschäftigten. Eine Geschäftsführung die mit diesem offenen Affront gegen die Beschäftigten rücksichtslos und skrupellos auch über deren tagtäglicher Arbeit, bei jeder Tages- und Nachtzeit, abfällig urteilt, sieht offensichtlich auch in den persönlichen Existenzen der Beschäftigten keinen Grund, ihr respektloses Vorgehen zu zügeln.

Welche Geschäftsführung kann überhaupt so unverblümt gegen die Beschäftigten agieren? Eine die keine Gegenwehr zu erwarten hat, oder gar befürchtet. Gerade wenn sie sich einem Betriebsrat und zweier Gewerkschaften gegenüber sieht, die ihre Aufgabe allein darin sehen die Entscheidungen der Geschäftsführung auf sozialpartnerschaftlicher Art und Weise zu begleiten. Auch tausende Beschäftigte, die nach Ansicht der Geschäftsführung längst unnötiger Ballast geworden sind und aus dem Unternehmen entfernt wurden, ändern bis heute nichts an der Haltung der "Interessenvertreter".

Schon einmal, im Jahr 2011, hat sich diese Geschäftsführung die Frechheit herausgenommen, erkrankte Triebfahrzeugführer über ihre öffentlichen Kanäle, wie der Presse, der Fernseh- und Radiosender, als Schuldige für ihre Gewinnorientierte Personalplanung darzustellen. Dann waren es nun nach Ansicht der Geschäftsführung kurzfristig erkrankte Fahrdienstleiter, warum Züge nicht fuhren. Jetzt aber sind es alle Beschäftigten, die mit ihrer Arbeit unter teilweise unhaltbaren Arbeitsbedingungen genau die Prozesse noch am Leben halten, damit der Laden überhaupt noch läuft, die die Geschäftsführung nun auf ihren unnötigen Ballast überprüfen will.

Ziel der Geschäftsführung ist es mit ihrem respektlosen Vorgehen gegenüber den Beschäftigten wohl auch, die Gewerkschaften und den Betriebsrat damit vollends ins Abseits zu stellen. Die Betriebsräte die nur über dem Betriebsverfassungsgesetz hängen, wenn sie eine Antwort auf das skrupellose Vorgehen der Geschäftsführung suchen, stellen sich damit selber ins Abseits für die Beschäftigten. Denn eine deutliche Antwort des Betriebsrates und der Gewerkschaften auf die Maßnahmen der Geschäftsführung vermissen die Beschäftigten schon seit langem. Schichtpläne, Ruhepläne, Arbeitsschutz, Pausenregelungen, Arbeitsaufträge, Arbeitszeiten, Arbeitsplatzabbau, oder die Urlaubs- und Überstundenabgeltung, immer rennt der Betriebsrat dem Vorgehen der Geschäftsführung hinterher und die Vertreter der Gewerkschaften schauen, mit dem erhobenen Fingerzeig auf ihre “tollen“ Tarifverträge, nur zu.

Ohne kämpferische Betriebsräte und Gewerkschaften stecken selbst die letzten Beschäftigten ihren Kopf in den Sand. Das Ziel der Geschäftsführung ist damit erreicht. Beschäftigte die sich weder mit dem Mittel des Betriebsrates und der Gewerkschaften noch ihren eigenen sehr begrenzten Möglichkeiten zur Wehr setzen, die hat die Geschäftsführung, ob sie wollen oder nicht, in der Tasche. Manager die aufgrund eines fehlendem Widerstand in der Belegschaft keine Rücksicht mehr nehmen müssen, ziehen blank, wann und wie es ihnen beliebt. Eine offene Diffamierung von Beschäftigten als unnötigen Ballast, ist verbunden mit der vorhandenen finanziellen Abhängigkeit der Beschäftigten, eine moderne Sklavenhaltung. Doch wer soll diese Sklavenhalter aufhalten? 
 
Das können die Betroffenen unter diesen Umständen nur selber. Indem sie sich untereinander zu gemeinsamen Aktionen verabreden und diese, jeder für sich und doch alle gemeinsam, umsetzen. Wie diese Aktionen aussehen können will bestimmt nicht nur die Geschäftsführung jetzt gerne wissen?! Doch diese können nur das Ergebnis des Willens der Beschäftigten in ihrer Mehrheit sein, nicht aber die Einzelner. Dazu braucht es dann auch keinen Betriebsrat und auch keine Gewerkschaften. Wer dann letztendlich der Ballast für wen ist, zeigt sich im Willen der betroffenen Beschäftigten, um mit der Geschäftsführung und ihren Handlangern abzurechnen.

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