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Mittwoch, 18. September 2013

Überzogen!

DB Personalvorstand Ulrich Weber: „Was die GDL fordert, ist teilweise weit überzogen."

So das Resümee der Deutschen Bahn zu den wieder einmal ergebnislos verlaufenden Verhandlungen zum DB-ZukunftTV der GDL am vergangenen Montag (16.09.). Die Regelungen des DemografieTV der EVG war erneut das Angebot des Arbeitgeberverbands MoVe der Deutschen Bahn an die GDL. Doch dieses Angebot berücksichtigt nicht die Forderungen der GDL. Dennoch unterbreitete die GDL dem Agv-MoVe einige Kompromissvorschläge. So ist es für die GDL Verhandlungsführer vorstellbar gewesen, dass bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die nicht auf die berufliche Tätigkeit zurückgeht, nach drei Jahren eine bundesweite Versetzung von Beschäftigten möglich ist. Der Agv-MoVe sah jedoch keine Notwendigkeit, auf die Zugeständnisse der GDL einzugehen. So lässt er auch weder einen Anspruch auf Teilzeit oder auf eine Rückkehr in Vollzeit noch eine Altersteilzeit zu. Auszubildende sollen nach Vorstellung des Agv MoVe zwar übernommen werden, aber nicht zwingend im erlernten Beruf. Die Zusage, dass eine Ablehnung eines Neuorientierungsvertrages, gemäß DemografieTV (EVG), nicht zur Kündigung führt, hat die Deutsche Bahn bis zum 30. September 2013 verlängert, wo die Verhandlungen fortgesetzt werden sollen. Was, neben dem gesetzlichen, einem eingeschränkten und nicht verbrieften Kündigungsschutz gleichkommt.

Mit diesem neuerlichen Kniefall der GDL Verhandlungsführer vor der Deutschen Bahn und ihrem Ziel, den DemografieTV der EVG auch auf die GDL Mitglieder anzuwenden, bestätigt sich, nach den bereits im März 2012 und März 2013 gescheiterten Verhandlungen zum ZukunftTV, dass in der GDL zunehmend eine enge Sozialpartnerschaft zwischen GDL und den Arbeitgebern Einzug hält. Damit haben nun die GDL Verhandlungsführer auch die letzte Geduld bei ihren Mitgliedern überzogen. Die GDL Mitglieder, die von ihrer Gewerkschaft nun schon seit Jahren eine Absicherung ihrer Zukunft erwarten. Jeden Lokführer kann jeder Zeit eine mögliche Untauglichkeit durch die teilweise unhaltbaren Arbeitsbedingungen, wie auch ein Arbeitsplatzverlust durch eine der Ausschreibungen im Regional- und Nahverkehr, oder eine Versetzung nach Leistungswegfall treffen. Einen tariflichen Schutz davor gibt es also weiterhin nicht.

Um so unverständlicher ist, selbst nach einer gegenteiligen Aussage des GDL Bundesvorsitzenden, dass die GDL Gremien nicht die GDL Mitglieder in die anhaltende Auseinandersetzung zur Durchsetzung des ZukunftTV, in Form eines konsequenten Arbeitskampfes, einbezieht. Gefordert wird der Schritt zum Streik schon seit langem, bundesweit. Bereits seit den gescheiterten Verhandlungen im März 2012 und 2013. Aber ebenso ist eine tatsächliche Absicherung aller Beschäftigten gefordert. Ob bei der Deutschen Bahn, oder einem der unzähligen staatlichen, kommunalen und privaten Bahnunternehmen. Sie alle sind ohne einem wirkungsvollen gewerkschaftlichen Schutz der Willkür der Arbeitgeber und der regierenden Europa-, Bundes- und Länderpolitik unterworfen. Besitzen die Gewerkschaftsmitglieder und Beschäftigten bei den Bahnen keinen Schutz vor Arbeitgeberwillkür und Kündigung, besitzen sie auch keinen Schutz von ihrer Gewerkschaft.  

„Gebt uns eine Zukunft, sonst seid ihr Vergangenheit!“

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