DB
Personalvorstand Ulrich Weber: „Was die GDL fordert, ist teilweise
weit überzogen."
So
das Resümee der Deutschen Bahn zu den wieder einmal ergebnislos
verlaufenden Verhandlungen zum DB-ZukunftTV der GDL am vergangenen
Montag (16.09.). Die Regelungen des DemografieTV der EVG war erneut
das Angebot des Arbeitgeberverbands MoVe der Deutschen Bahn an die
GDL. Doch dieses Angebot berücksichtigt nicht die Forderungen der
GDL. Dennoch unterbreitete die GDL dem Agv-MoVe einige
Kompromissvorschläge. So ist es für die GDL Verhandlungsführer vorstellbar gewesen, dass bei
gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die nicht auf die berufliche
Tätigkeit zurückgeht, nach drei Jahren eine bundesweite Versetzung
von Beschäftigten möglich ist. Der Agv-MoVe sah jedoch keine Notwendigkeit, auf die
Zugeständnisse der GDL einzugehen. So lässt er auch weder einen Anspruch
auf Teilzeit oder auf eine Rückkehr in Vollzeit noch eine
Altersteilzeit zu. Auszubildende sollen nach Vorstellung des Agv MoVe zwar übernommen werden,
aber nicht zwingend im erlernten Beruf. Die Zusage, dass eine
Ablehnung eines Neuorientierungsvertrages, gemäß DemografieTV
(EVG), nicht zur Kündigung führt, hat die Deutsche Bahn bis zum 30.
September 2013 verlängert, wo die Verhandlungen fortgesetzt werden sollen. Was, neben dem gesetzlichen, einem
eingeschränkten und nicht verbrieften Kündigungsschutz gleichkommt.
Mit
diesem neuerlichen Kniefall der GDL Verhandlungsführer vor der Deutschen Bahn und ihrem Ziel, den DemografieTV der EVG auch auf die
GDL Mitglieder anzuwenden, bestätigt sich, nach den bereits im März
2012 und März 2013 gescheiterten Verhandlungen zum ZukunftTV, dass
in der GDL zunehmend eine enge Sozialpartnerschaft zwischen GDL und
den Arbeitgebern Einzug hält. Damit haben nun die GDL Verhandlungsführer
auch die letzte Geduld bei ihren Mitgliedern überzogen. Die GDL
Mitglieder, die von ihrer Gewerkschaft nun schon seit Jahren
eine Absicherung ihrer Zukunft erwarten. Jeden
Lokführer kann jeder Zeit eine mögliche Untauglichkeit durch die
teilweise unhaltbaren Arbeitsbedingungen, wie auch ein Arbeitsplatzverlust
durch eine der Ausschreibungen im Regional- und Nahverkehr, oder eine
Versetzung nach Leistungswegfall treffen. Einen tariflichen Schutz davor gibt es
also weiterhin nicht.
Um
so unverständlicher ist, selbst nach einer gegenteiligen Aussage des
GDL Bundesvorsitzenden, dass die GDL Gremien nicht die GDL Mitglieder
in die anhaltende Auseinandersetzung zur
Durchsetzung des ZukunftTV, in Form eines konsequenten
Arbeitskampfes, einbezieht. Gefordert wird der Schritt zum Streik
schon seit langem, bundesweit. Bereits seit den gescheiterten
Verhandlungen im März 2012 und 2013. Aber ebenso ist eine tatsächliche Absicherung aller
Beschäftigten gefordert. Ob bei der Deutschen Bahn, oder einem der
unzähligen staatlichen, kommunalen und privaten Bahnunternehmen. Sie
alle sind ohne einem wirkungsvollen gewerkschaftlichen Schutz der
Willkür der Arbeitgeber und der regierenden Europa-, Bundes- und
Länderpolitik unterworfen. Besitzen die Gewerkschaftsmitglieder und
Beschäftigten bei den Bahnen keinen Schutz vor Arbeitgeberwillkür
und Kündigung, besitzen sie auch keinen Schutz von ihrer
Gewerkschaft.
„Gebt uns eine Zukunft, sonst seid ihr
Vergangenheit!“
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