Aktuelles aus
den Gerichtssälen
Nicht nur die nach außen sondern auch die nach
innen gerichtete Amtsführung des GDL-Bundesvorsitzenden Weselsky hat
unserer Gewerkschaft beträchtlichen Schaden zugefügt. Nahezu
monatlich finden Verhandlungstermine statt, in denen eingereichte
Klagen geschädigter Amtsinhaber und GDL-Mitarbeiter/innen
gerichtlich geklärt werden müssen. Nicht ein einziges Mal konnte
die GDL in diesen Verfahren bisher obsiegen.
Kündigungsschutzverfahren Geschäftsführer
GDL-Bezirk Nord abgeschlossen
InDemoRe-GDL berichtete bereits in Kurzform über
das Kündigungsschutzverfahren des ehemaligen Geschäftsführers des
GDL-Bezirkes Nord gegen die GDL vor dem Landesarbeitsgericht in
Hamburg. In diesem Verfahren musste die GDL einen gerichtlichen
Vergleichsvorschlag akzeptieren, um eine Prozessniederlage zu
vermeiden. Als Beklagte war die GDL dem Kündigungsschutzbegehren des
ehemaligen Geschäftsführers des GDL-Bezirks Nord bereits
erstinstanzlich vor dem Arbeitsgericht Hamburg unterlegen (siehe
auch:
http://www.indemore-gdl.de/allgemein/soziale-arbeitgeberin-trotz-rechtswidriger-kuendigung/)
und schien nun zu hoffen, das Landesarbeitsgericht könnte zu einer
grundsätzlich anderen Auffassung gelangen als das Arbeitsgericht
Hamburg. Dem war allerdings bei Weitem nicht so. Vielmehr kam es zu
einem vom Gericht ausformulierten Vergleich, der weitgehend die
Interessen des Berufungsbeklagten (Kollege Ram) berücksichtigte und
von der GDL aufgrund deren schier ausweglosen Rechtsposition heraus
kaum hätte abgelehnt werden können. Ein Vergleich, welcher der GDL
teuer zu stehen gekommen ist und neben der außergewöhnlich hohen
Vergleichssumme, die an den gekündigten Mitarbeiter Ram zu zahlen
ist, obendrein offenbart hat, in welch unsittlicher Art und Weise die
GDL ihre Rolle als Arbeitgeberin gegenüber ihren Beschäftigten
ausfüllt. So hat der Prozessbevollmächtigte der GDL erneut den
allerdings erfolglosen Versuch unternommen, gegenüber dem Gericht
die Nichtanwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes darzulegen,
indem die fälschliche Behauptung wiederholt wurde, bei den
GDL-Bezirken handelt es sich um eigenständige personalführende
Betriebe mit jeweils weniger als 10 Beschäftigten (Filialprinzip).
Fakt ist hingegen, dass einzig der geschäftsführende Vorstand der
GDL und hier im Besonderen der Bundesvorsitzende personalführende
Stelle innerhalb der GDL ist, so dass das Landesarbeitsgericht in
dieser elementaren Frage uneingeschränkt die entsprechende
Rechtsposition des Arbeitsgerichts bestätigte.
Aufgrund dieser Rechtslage versuchte die GDL in
ihrer Berufungsbegründung einen Auflösungsgrund quasi
„nachzuschieben“, indem GDL-seitig über den gekündigten
Mitarbeiter Ram behauptet wurde, er trage in die Mitgliedschaft
hinein, dass die GDL sich als Arbeitgeber unsozial verhalte. Darüber
hinaus unterstellte die GDL dem Kollegen Ram Kontakte zur Initiative
InDemoRe-GDL, da einige Mitglieder sich als Prozessbeobachter im
Gerichtssaal befunden hatten. Doch auch diese Darstellung führte
nicht zum gewünschten Auflösungsurteil. Daran hatte bereits das
erstinstanzliche Gericht in seinen Ausführungen keinerlei Zweifel
gelassen. So war es dann auch nicht verwunderlich, dass Kollege Ram
hinsichtlich der Ausgestaltung des gerichtlichen Vergleichs nahezu
uneingeschränkt seine Vorstellungen durchsetzen konnte. Um also nach
der Niederlage vor dem Arbeitsgericht nicht auch noch eine Niederlage
vor dem Landesarbeitsgericht einstecken zu müssen, musste der
Bundesvorsitzende der GDL höchst persönlich einen für die GDL
außergewöhnlich teuren Vergleich im Volumen fast eines
Jahresgehalts, und das trotz der relativ kurzen Beschäftigungsdauer
von gerade mal dreieinhalb Jahren, akzeptieren. Zudem hat die GDL
u.a. auch die Aufwendungen für ihren aus Frankfurt am Main in zwei
Instanzen angereisten Rechtsanwalt Fischer in fünfstelliger Höhe
sowie die Lohnkosten für den ersatzweise eingestellten neuen
Geschäftsführer des GDL-Bezirks Nord zu tragen, während der
Kollege Ram sich erstinstanzlich selbst vertreten hatte. Die
Verantwortung für den herben Verlust, den die GDL im Zusammenhang
mit der Kündigung ihres Mitarbeiters zu tragen hat, liegt
vornehmlich beim GDL-Bundesvorsitzenden Weselsky.
Es ist müßig, an dieser Stelle darauf hinzuweisen,
dass sich der Bundesvorsitzende mit seiner engeren Führungsriege
besser um eine Ausweitung des Organisationsgrades im Zugbegleitdienst
hätte kümmern sollen, anstatt sich auf dubiose Weise fortwährend
unliebsamer Mitarbeiter und Amtsinhaber zu entledigen.
Zweiter Prozesstag bezüglich der Amtsenthebung
Grünwoldt
Am Montag, dem 08. September 2014, fand vor dem
Landgericht Frankfurt/Main der zweite Verhandlungstermin wegen der
Amtsenthebung sowie der Kündigung des Dienstvertragsverhältnisses
des bisherigen stellvertretenden GDL-Bundesvorsitzenden Grünwoldt
statt. Das Gericht hatte hierzu Zeugen geladen. Die Zeugen sollten zu
Sachverhalten aussagen, die in einem sogenannten „Memo“ enthalten
waren, welches der GDL-Bundesvorsitzende Weselsky im April 2014
selbst fertigte und von einem Rechtsanwalt unterschreiben ließ und
anschließend öffentlich lancierte. Enthalten waren im besagten
„Memo“ Darstellungen, mit denen Weselsky die Amtsenthebung seines
damaligen Stellvertreters Grünwoldt zu rechtfertigen gedachte. Die
detaillierten Zeugenaussagen dürften in wesentlichen strittigen
Fragen zu eindeutigen Klärungen geführt haben. Da sich die GDL als
Beklagte auch danach nicht zu einem Vergleichsangebot durchringen
konnte, welches den Inhalten der Zeugenaussagen Rechnung trug, ging
die Verhandlung mit der Festlegung eines Verkündigungstermins (02.
Oktober 2014) zu Ende, in dem nun das Landgericht einen gerichtlichen
Vergleichsvorschlag unterbreiten wird. Sollte dieser nicht von beiden
Parteien
angenommen werden, wird es zu einer erstinstanzlichen Gerichtsentscheidung in der Sache kommen.
angenommen werden, wird es zu einer erstinstanzlichen Gerichtsentscheidung in der Sache kommen.
Tragik oder Taktik? – Verhandlungstermin Weske
/ GDL erneut verschoben
Unmittelbar nach den fragwürdigen
Amtsenthebungsbeschlüssen auf der kurzfristig anberaumten
GDL-Hauptvorstandssitzung am 15. April 2013 haben bekanntermaßen
beide betroffenen Kollegen Sven Grünwoldt und Thorsten Weske
Rechtsmittel gegen die aus ihrer Sicht unrechtmäßigen Maßnahmen
eingelegt. Anhängig wurden die Zivilverfahren beim Landgericht
Frankfurt/Main, welches über die Rechtswirksamkeit sowohl der
Amtsenthebungen, als auch der damit einhergehenden Kündigungen der
Dienstverträge zu befinden hat. Ein für den Kollegen Weske für den
01. April 2014 angesetzter Verhandlungstermin musste wegen
plötzlicher Erkrankung des Richters kurzfristig abgesetzt werden.
Als neuer Termin wurde der 19. November 2014 anberaumt. Gegen diesen
Termin erhob jedoch der Rechtsvertreter der beklagten GDL,
Rechtsanwalt Fischer, mit der Begründung Einspruch, dass dieser an
besagtem Datum seinerseits einen Termin beim Bundesarbeitsgericht
wahrzunehmen hätte. Nachdem nachgewiesen konnte, dass der Termin
beim BAG, den RA Fischer wahrzunehmen hat, erst nach Bekanntgabe des
Termins am 19. November 2014 durch das Landgericht Frankfurt zustande
gekommen war und dieser Tatbestand dem Gericht angezeigt wurde,
reagierte das Landgericht mit einer Vorverlegung des Termins auf den
23. September 2014. Bedauerlicherweise musste nun auch der Termin am
23. September 2014 wieder aufgehoben werden, nachdem sich RA Fischer
krankmeldete. Ein neuer Termin in der Angelegenheit wurde für den
02. Dezember 2014 festgelegt. Mindestens bis zu diesem Termin muss
Kollege Weske nun erneut auf eine gerichtliche Klärung seiner
Amtsenthebung und Kündigung des Dienstvertrages mit der GDL warten.
Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt weiter
gegen GDL-Bundesvorsitzenden
Ebenfalls noch anhängig ist das von der
Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main geführte strafrechtliche
Ermittlungsverfahren gegen den GDL-Bundesvorsitzenden Weselsky wegen
des Verdachts auf Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen
und Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs aufgrund
des unberechtigten Auslesens von E-Mails und Handydaten. Die
Staatsanwaltschaft Frankfurt teilte vor kurzem mit, dass die
Ermittlungen fortgeführt werden und derzeit eine Befragung von
Zeugen erfolgt.
InDemoRe-GDL wird weiter fortlaufend
über die verschiedenen Sachverhalte berichten.
Die
Redaktion von InDemoRe-GDL -
http://www.indemore-gdl.de/allgemein/aktuelles-aus-den-gerichtssaelen/
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen