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Samstag, 1. Februar 2014

ETF - AKTIONSAUFRUF - 25. Februar 2014

ES GEHT UM DIE ZUKUNFT DER BAHNBESCHÄFTIGTEN IN EUROPA
4. EISENBAHNPAKET PLENARABSTIMMUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTES IN STRASSBURG


ETF - AKTIONSAUFRUF
25. Februar 2014, 13.00 Uhr – 15.30 Uhr,
Europäisches Parlament, Straßburg



WARUM DIESER AKTIONSAUFRUF?

Ende Februar wird das Europäische Parlament über das so genannte 4. Eisenbahnpaket abstimmen. Es handelt sich um die erste wichtige Entscheidung eines der beiden europäischen Gesetzgeber (der andere ist der Verkehrsministerrat) zu den sechs europäischen Gesetzestexten, aus denen das Paket besteht. Diese europäischen Rechtsvorschriften sind für alle EU - Mitgliedstaaten (und Beitrittskandidaten) verbindlich und werden die zukünftigen Rahmenbedingungen für den Eisenbahnsektor und folgerichtig für dessen Arbeitnehmer festlegen.1 

WAS STEHT AUF DEM SPIEL?

In der politischen Säule dieses 4. Eisenbahnpakets schlug die Europäische Kommission Marktöffnung so wie Wettbewerb für den inländischen Schienenpersonenverkehr vor und gefährdete die Existenz integrierter Eisenbahnverkehrsunternehmen durch die Festlegung strikter Bedingungen (Chinese Wall) für die Organisation integrierter Unternehmen.Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlamentes hat zwar einige Bestimmungen abgeändert und teilweise „gelockert“, jedoch grundsätzlich den Ansatz der Kommission bei seiner Abstimmung am 17. Dezember 2013 bekräftigt:

  • Liberalisierung des inländischen Schienenpersonenverkehrs und insbesondere für den Hochgeschwindigkeitsverkehr (Liberalisierung mit offenem Zugang);
  • Förderung und Erleichterung wettbewerblicher Ausschreibungen des öffentlichen Schienenpersonenverkehrs (Fragmentierung der Verträge, Zugang zum rollenden Material durch die Übertragung des finanziellen Risikos auf die öffentlichen Behörden, strikte Bedingungen für die Direktvergabe öffentlicher Dienstleistungsverträge, wobei der Kommission die vollständigen Befugnisse erteilt werden, um die Kriterien zu definieren);
  • Priorität für die Trennung von Infrastrukturmanagement und Betrieb durch eine Verschärfung der Bedingungen für integrierte Eisenbahnverkehrsunternehmen;
 
Ein positiver Aspekt: der Abstimmung vom 17. Dezember 2013: Der Verkehrsausschuss des EP hat den sozialen Teil der PSO-Verordnung gestärkt, indem den zuständigen Behörden vorgeschrieben wird, soziale Normen bei wettbewerblichen Ausschreibungen und/oder Personaltransfers im Fall eines Betreiberwechsels zur Auflage zu machen.
Sehr negativ: Der Verkehrsausschuss führte das Thema eines Mindestdienstes bei Streiks (als ein Erwägungsgrund) ein und attackiert damit das Grundrecht auf Streik. 

WELCHE FOLGEN GÄBE ES FÜR DIE ARBEITNEHMER DER EISENBAHN?

In aller Kürze: Mit der Ausdehnung des Wettbewerbs auf den inländischen Schienenpersonenverkehr und der Aufspaltung der verbleibenden integrierten Unternehmen werden sich der bereits in der Vergangenheit erlebte Privatisierungsprozess und Druck zur Kostensenkung mit den bekannten Folgen fortsetzen:

  • Personalabbau;
  • Zunahme von Auslagerung und Fremdvergabe von Dienstleistungen;
  • Zunahme atypischer und prekärer Beschäftigung;
  • Zunahme der Nutzung von Zeitarbeitern;
  • Intensivierung von Arbeitspensum und Arbeitsdruck;
  • Zunahme von flexiblen Arbeitszeiten, aufgeteilten Arbeitsschichten, Überstunden.
Das wird unweigerlich Sicherheit, Schutz und Qualität der Dienstleistungen beeinträchtigen!

Wettbewerb mit offenem Zugang im Schienenpersonenverkehr bedeutet, dass man sich die Rosinen in Form von rentablen Linien herauspickt. Zwei oder drei Betreiber stehen auf der gleichen Linie in direktem Wettbewerb – über den Preis. Die Arbeitsbedingungen stehen auf dem Spiel: Nicht nurbei dem neuen, sondern auch bei dem alten Betreiber. Beide müssen Gewinne erwirtschaften. Im Zuge der erwarteten Verluste des Netzbetreibers können weniger rentable Angebote auf anderen Linien bzw. außerhalb der Spitzenzeiten nicht länger finanziert werden. Möglicherweise stünden die Fahrgäste auf den rentablen Linien auf der Gewinnerseite, während sie anderswo die Verlierer wären. Die Allgemeinheit muss mehr zahlen, wenn das gleiche Angebot in weniger versorgten Regionen beibehalten werden soll.

Mehr wettbewerbliche Ausschreibung im öffentlichen Verkehr gegen die Direktvergabe öffentlicher Dienstleistungsverträge: Zwei, drei oder mehr Betreiber unterbreiten ein Angebot für den Verkehrsbetrieb auf einer Linie bzw. einer Reihe von Linien für einen begrenzten Zeitraum. Üblicherweise erhält der günstigste Bieter den Zuschlag. Die Arbeitnehmer schweben in ständiger Ungewissheit. An die Stelle guter Beschäftigung treten prekäre Verhältnisse, bzw. die Arbeitsplätze werden vollkommen abgebaut. Im Personenverkehr sind insbesondere die Arbeitsplätze des Zugbegleitpersonals in Gefahr. Die existierenden Statuten des Personals traditioneller Eisenbahnverkehrsunternehmen sind bedroht. Der Verkehrsausschuss des EP räumte diese Auswirkungen ein und verabschiedete eine Bestimmung, in der zuständige Behörden verpflichtet werden, soziale Normen festzulegen und/oder dem neuen Betreiber die Übernahme des Personals vorzuschreiben, wenn es einen Wechsel gibt. Aber sind diese Regeln wirklich wasserdicht?

Die Position integrierter Eisenbahnverkehrsunternehmen: Es gibt eine klare Priorität für die Trennung von Infrastrukturmanagement und Betrieb mit der Idee, dies würde den Wettbewerb besser gewährleisten. Integrierte Unternehmen sind noch immer zulässig, allerdings unterstrikten Auflagen, die sie nutzlos machen. Die Opfer sind die Arbeitnehmer der Eisenbahn. Es wird schwieriger sein, eine sichere Beschäftigung zu garantieren, ins besondere für Beschäftigte mit Sicherheitsaufgaben, die aus medizinischen Gründen nicht länger an ihren Arbeitsplätzen tätig sein können. Die Umstände zur Bewahrung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen werden erschwert, und einheitliche Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten der Eisenbahn geraten in Gefahr.

WAS WOLLEN WIR VON DEN MITGLIEDERN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTES?


  • Den Vorschlag zur Liberalisierung des inländischen Schienenpersonenverkehrs ablehnen;
  • Eine weitere Fragmentierung durch Trennung von Infrastrukturmanagement und Betrieb sowie eine Gefährdung integrierter Unternehmen ablehnen;
  • Das Recht der Mitgliedstaaten respektieren, die öffentlichen Verkehrsdienstleistungen bestmöglich unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse ihrer Bürger und Regionen zu organisieren;
  • Sicherstellen, dass die Rechte und Bedingungen der Eisenbahnbeschäftigten stets geschützt sind, da sie Grundvoraussetzungen für sichere, geschützte, gut funktionierende und hochwertige Eisenbahndienstleistungen sind;
  • Hände weg vom Streikrecht; die Einführung eines Mindestdienstes in Streikfällen ablehnen;
  • Nicht vergessen, dass der Schienenverkehr eine öffentliche Dienstleistung darstellt!

WAS IST ZU TUN? 

Auf nach Straßburg! Wir sollten uns vor dem Europäischen Parlament Gehör verschaffen! Die ETF ruft zu einer Kundgebung am 25. Februar 2014 (etwa 13 – 15 Uhr) vor dem Europäischen Parlament in Straßburg auf. Wir müssen zahlreich erscheinen und mit vielen Ländern vertreten sein, um gegenüber den europäischen Parlamentsabgeordneten unsere Wut und unsere Forderungen zu zeigen und kundzutun. 
 



1 Das EU-Mitentscheidungsverfahren sieht zwei oder sogar drei Lesungen in beiden Kammern vor, EP und Rat. Diese Abstimmung ist der Beschluss des Europäischen Parlamentes in erster Lesung. Allerdings ist sie sehr wichtig, da sie als Richtschnur für die Position des EP in seinen zukünftigen Verhandlungen mit dem Rat gilt.






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