Rundschreiben des GDL Hauptvorstands:
Schutz
vor Entgeltverlusten bei Berufsunfähigkeit
Zum
Abschluss der Tarifverhandlungen vom 31.01.2009 wird eine
Verhandlungsverpflichtung mit dem Ziel, bis 30. Juni 2009,
spätestens aber bis zum Dezember 2009 eine Lösung herbeizuführen.
„Bis
heute ist jedoch nicht zu erkennen, dass der AG bereit ist, seine
schriftlich abgegebene Verpflichtung zu erfüllen. Sollte die
Verweigerungshaltung beibehalten werden, wird die GDL diese
Forderungen im Rahmen der Tarifrunde 2010 erneut stellen und ihre
Erfüllung zur Abschlussbedingung machen.“
„Der
GDL ist in aller Klarheit bewusst, wie wichtig Schutz vor
Entgeltverlusten bei Berufsunfähigkeit gerade für das
Eisenbahnfahrpersonal ist. Zurzeit sind – im Rahmen der
bestehenden Friedenspflicht – die Handlungsmöglichkeiten der GDL
jedoch auf Argumentieren und Einforderung ... beschränkt.“
Dezember
2010
ein
Jahr nach der Verhandlungsverpflichtung!!!
Aus
den Forderungen der GDL zur Tarifrunde zum LfTV 2010/2011
Soziales,
demografischer Wandel, Altersteilzeit
- Abschluss einer Altersteilzeitregelung. Details bleiben den Tarifverhandlungen vorbehalten.
- arbeitgeberfinanzierten Versicherungspakets innerhalb des LfTV
- Übergangsgeld bei Berufsunfähigkeit in Höhe von 10.000 Euro
Im
BuRa-LfTV steht zur gleichen Zeit im § 8:
Verlust
der persönlichen Eignung
- psychischen oder physischen Einschränkungen, die ihre arbeitsvertraglich vereinbarte Tätigkeit nicht mehr ausüben können, darf [nicht] ... gekündigt werden.
- haben Anspruch auf Weiterbeschäftigung im gleichen Betrieb ... im Unternehmen ... im Konzern. ...
- Qualifizierung ... erforderlich,trägt der AG ...trägt Kosten ... Anspruch auf Urlaubsentgelt
- Jahresvergütung in neuer Tätigkeit weniger als 90 Prozent ... Anspruch auf eine Ergänzungszulage... Die Ergänzungszulage wird neu berechnet, wenn die Jahresvergütung ... steigt ...
April-2011
Tarifabschluss
mit Eckpunktepapier - Verhandlungsverpflichtung 2. Runde!!!
Eckpunkte
zum ZukunftTV
- betriebliche Altersversorgung
- Beschäftigungssicherung
- Im Fall nicht nur vorübergehender Leistungseinschränkung
- bei Rationalisierungen
- bei Ausschreibungen
- Arbeitsplatz- und Arbeitszeitgestaltung
- Betriebliche Transparenz über Arbeitsplatzbedarf und Personalbestandsentwicklung
- Unternehmensübergreifende Bestandssicherung
- Sicherung hinsichtlich Bestand des Arbeitsverhältnisses und Einkommen bei beruflich bedingter Unfähigkeit verbesserter regionaler Ausprägung
- Sicherung hinsichtlich Bestand des Arbeitsverhältnisses und Einkommen bei traumatischen Ereignissen mit verbesserter regionaler Ausprägung
- Sicherung hinsichtlich Bestand des Arbeitsverhältnisses und Einkommen bei anderen als beruflichen Ursachen herrührenden Ursachen mit einer abgestuften verbesserter regionaler Ausprägung
- Pensionsfond
Bis
spätestens 31.12.2011 sollte die Endfassung des gesamten ZukunftTV
erstellt sein.
Februar
2012
Erste
Tarifrunde„ZukunftTV“ am 05.01.2012.
Aus
der Voraus: „Das werden keine einfachen Verhandlungen... auf
einen ambitionierten Fahrplan verständigt.“ so Weselsky.
März
2012
Die
Verhandlungen werden abgebrochen,
...
weil der Arbeitgeber die Lokführer bei Beschäftigungswegfall nach
Belieben in Bedarfsregionen versetzen dürfen. Egal ob sie
unverschuldet untauglich wurden (Eisenbahnunfälle/traumatische
Ereignisse/ Krankheiten, die mit der beruflichen Belastung in
Zusammenhang stehen) oder nicht.
Februar
2013
Arbeit
zum Menschen - Fast vier Jahre sind nun vergangen!!!
Voraus-Artikel
aus der Hauptvorstandsitzung:
Am
25. Januar 2013 findet eine erneute Runde zu den Tarifverhandlungen
statt. Obwohl die DB besteht und ausdrücklich auf die
unbegrenzte Versetzungsmöglichkeit in Bedarfsregionen besteht.
„Es
kann nicht sein, dass das Zugpersonal erst einmal kreuz und quer
durch Deutschland fahren muss, um seinen Arbeitsplatz zu
erreichen – erst recht nicht in einem großen Unternehmen wie der
DB.“ ... Die GDL wird deshalb eine exakte und an den Bedürfnissen
des Zugpersonals ausgerichtete Personalplanung, die den Namen auch
verdient, zu einem der Kernthemen in den bevorstehenden
Tarifverhandlungen machen. Nur ständiges darüber reden, wie gut es
dem AG mit dem Zugpersonal meint, hilft nicht. Ohne konkrete
tariflichen Bestimmungen die unsere Klientel vor Überlastung und
permanenter Inanspruchnahme schützen.“ so Weselsky.
Die
Grundlage ist aber weiterhin der Tarifabschluss vom 15. April 2011:
- Schutz des Arbeitsverhältnisses und des Einkommens bei beruflich bedingter Fahrdienstuntauglichkeit mit einer „regionalen Ausprägung",
- Schutz des Arbeitsverhältnisses und des Einkommens bei nicht beruflich bedingter Fahrdienstuntauglichkeit und
- Schutz der Lokomotivführer der DB Regio AG, wenn der Betreiberwechseltarifvertrag keine vollständige Lösung ermöglicht.
Erst
wenn diese Kernforderungen erfüllt sind, wird die GDL die weiteren
Inhalte, wie den Ausgleich der Folgen des demografischen Wandels oder
Arbeitszeitthemen verhandeln.
[
Der Agv-MoVe sagte eine zügige Lösung zu und für die nächste
Verhandlungsrunde am 15. März 2013 ein Angebot unterbreiten. ]
Mai
2013
Leitantrag
zur Generalversammlung vom 14. bis 15. Mai 2013.
Inhalt
des ZukunftTV:
- Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- Regelung zur Altersteilzeit
- Nachwuchsgewinnung
- Anspruch auf Teilzeitarbeit
- eine Übernahmeverpflichtung aller Azubis
- Rückkehr in eine Vollzeitbeschäftigung
- Schutz vor verbalen und tätlichen Übergriffen während der Arbeit.
Zentrales
Ziel ist jedoch der Schutz des Arbeitsverhältnisses und des
Einkommens.
Drei
Phasen des Schutzes bei zwei Schutz-Niveaus.
Erstes
Niveau „Schutz“: Bei Fahruntauglichkeit die nicht auf die
Tätigkeit oder Unfälle - wie z. B. Suizide - zurückzuführen
ist oder bei Wegfall von Arbeit.
- Phase 1 Wegfall von Beschäftigung absehbar
- Phase 2 beginnt mit dem tatsächlichen Wegfall der Beschäftigung und dauert neun Monate.
- Anspruch auf 100 Prozent der bisherigen Vergütung.
- Es muss einer neuen Tätigkeit vor Ort angeboten werden.
- Phase 3 schließt unmittelbar an Phase 2 an und ist unbefristet
- Anspruch auf 90 Prozent der bisherigen Vergütung.
- Es muss einer neuen Tätigkeit in der Region angeboten werden.
- Tätigkeit nicht im gleichen Unternehmen, sondern im betrieblichen Geltungsbereich des LfTV. Von der DB Regio AG kann durchaus eine Beschäftigung bei der DB Schenker Rail AG zugewiesen werden.
- Die „Region“ soll anhand der Wegezeit zum neuen Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln festgelegt werden.
Zweites
Niveau: Schutz plus“: Sollen Arbeitnehmer beanspruchen können,
die ihre Tätigkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, die
mit ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen.
- Anspruch auf dauerhafte 100-prozentige Sicherung ihres Einkommens
- Es muss einer neuen Tätigkeit vor Ort angeboten werden.
Hinsichtlich
der Art der neuen Tätigkeit soll es für beide Schutzstufen nur eine
Übernahmeverpflichtung für Tätigkeiten mit gleicher Vergütung
auf Basis 100 beziehungsweise 90 Prozent geben.
Für
den Geltungsbereich des LfTV endeten spätestens am 31. März 2013
alle Übergangs- und Zwischenlösungen. Für Lokomotivführer
gelten daher derzeit keine Schutzregelungen außer für diejenigen
Lokführer die das 55. Lebensjahr vollendet und zehn Jahre
Betriebszugehörigkeit erreicht haben.
Eine
zentrale Forderung der GDL ist es auch, dass der bisherige
Arbeitgeber stets Arbeitsvertragspartei des Arbeitnehmers bleibt. Im
DemograieTV wird dieser schrittweise durch DB JobService
ersetzt.
„Es
ist wahrlich nicht zu erwarten, dass der Arbeitgeber auch nur
ansatzweise einigungsbereit ist. Menschen sind [aber] keine
verschiebbaren Posten... der ZukunftTV wird die Arbeit zu den
Menschen bringen.“ so
Weselsky.
Juni
2013
Interesse
an Einigung!?!? GDL-Aushang:
Zur
Wiederaufnahme der Tarifverhandlungen am 19. Juli 2013 wird nochmals
klargestellt, dass für die Lokomotivführer eine umfangreiche
Beschäftigungssicherung durchgesetzt werden soll. Insbesondere für
Kollegen, die derzeit keinerlei Schutz haben. Verankert werden
die Schutzmechanismen im LfTV und im ZukunftTV.
Personalvorstand
Ulrich Weber sichert bis zur Fortsetzung der Tarifverhandlungen am
16. September 2013 das erste Angebot zum ZukunftTV zu. „Jetzt
kommt Bewegung in die Sache.“
Die
GDL fordert:
- einen dauerhaft und regional ausgeprägten Schutz im LfTV bei Arbeitsunfällen / Fahrdienstuntauglichkeit / Rationalisierung,
- den dauerhaften Erhalt der Schutzmechanismen durch den LfTV und den ZukunftTV,
- eine stärkere regionale und örtliche Ausprägung der Arbeitsplatzangebote in den Transportbereichen,
- eine realistische Personalplanung mit dem Ziel, die Dauerbelastung zu senken,
- die Leistungsverteilung auf der Grundlage einer realistischen Bedarfsdeckung,
- das Beenden der „Landverschickung“ durch Akzeptanz und Wertschätzung der Lokomotivführer und
- eine Altersteilzeit unter Berücksichtigung der speziellen Erfordernisse des Fahrdienstes.
Es
wurde somit ein Fahrplan vereinbart, der ein ernsthaftes Interesse
des Arbeitgebers an einer Einigung erkennen lässt.
September
2013
genau
4 Jahre nach der ersten Verhandlungsverpflichtung
Am
10. September 2013 kam das Angebot der DB. Dieses Angebot
berücksichtigte jedoch nicht die Forderungen der GDL, sondern
kopierte Regelungen des Demografietarifvertrags.
Es
soll keine Altersteilzeit geben. Es soll auch keinen Anspruch auf
Teilzeit- und auf Rückkehr in eine Vollzeitbeschäftigung geben.
Auszubildende sollen zwar übernommen werden, aber nicht
zwingend im erlernten Beruf. Allenfalls eine Sonderregelung für
traumatische Ereignisse treffen. Ansonsten soll es weitergehen wie im
Beschäftigungssicherungstarifvertrag (BeSiTV).
Davon
rückte er auch am 30. September 2013 nicht ab.
[
Die GDL unterbreitete dennoch Kompromissvorschläge. So wäre es
vorstellbar, dass nach drei Jahren doch eine bundesweite Versetzung
möglich wird, wenn ein Arbeitnehmer gesundheitlich
beeinträchtigt ist und die Beeinträchtigung nicht auf die
berufliche Tätigkeit zurück geht. ]
Dezember
2013
„Nun
ist Schluss mit lustig, die Geduld der DB Lokomotivführer ist am
Ende."
Die
Wertschöpfung pro Arbeitnehmer des Konzerns hat sich mehr als
verdoppelt. Zum Ende dieses Jahres werden gut 108 Prozent erwartet
oder eine Erhöhung von 27 800 Euro (1994) auf 57 900 Euro (2013).
Laut DB ist die Produktivität von 1994 (100%) bis 2011 auf 184%
gesteigert. Und soll noch weiter erhöht werden und gleichzeitig die
Mitarbeiterzufriedenheit.
Es
sind auch nicht nur die Ausschreibungen im SPNV, sondern auch
gesundheitliche Gefahren und Erschwernisse für Familie und Freunde
durch den Allein- und den Wechselschichtdienst. Dem gegenüber stehen
hohe Anforderungen an die gesundheitliche Eignung.
Unfallgefahren sind ebenso präsent wie die Gefahr, mit den Folgen
von Personenunfällen fertig werden zu müssen. Gesetzliche
Qualifizierungsregelungen müssen ebenso erfüllt werden, wie
die sichere Anwendung nicht nur des Vorschriftenwerks, sondern auch
der Hunderten von Weisungen des Arbeitgebers. Denn letztendlich sind
es die Lokomotivführer, die als letztes Glied einer Kette mit den
Folgen von technischen Problemen, Fehlplanungen, Fehleinschätzungen
und einer generellen Ahnungslosigkeit der „Manager"
angesichts solch hoher Anforderungen des Berufs fertig werden
müssen.
Mit
Blick auf das Durchschnittsalter der DB Lokomotivführer von etwas
mehr als 48 Jahren und mit Blick auf ihre Belastung ist vor allem ein
wirksamer Schutz bei gesundheitsbedingten Einschränkungen
zwingend erforderlich.
Lokführer
haben drei Millionen Überstunden (Überstunden plus offene
Urlaubsansprüche) angesammelt und sind damit die am stärksten
belastete Berufsgruppe im DB-Konzern.
Die
Bundestarifkommission der GDL hat deshalb einstimmig
beschlossen,(!!!)
- alle gestellten Forderungen zum ZukunftTV zurückzunehmen und die Tarifverhandlungen zum ZukunftTV für gescheitert zu erklären,
- stattdessen eine Lizenzverlust-Versicherung zu fordern und
- diese Forderung erforderlichenfalls mittels Arbeitskampf durchzusetzen.
[
Mit welcher Legitimation wurden die Forderungen zum ZukunftTV
zurückgezogen? Der GDL Bundesvorsitzende droht in den Medien mit
Streik für (s)eine Versicherung, die kaum ein Lokführer kennt und
bereit ist zu streiken. ]
Januar
2014
„Offenes
Verhandlungsangebot der DB"
- Arbeitslebenslanger Schutz vor Kündigung aus betriebsbedingten Gründen aller Art und ebenso aus personenbezogenen Gründen infolge Einschränkung der Leistungsfähigkeit, insbesondere bei Fahrdienstuntauglichkeit, auch wenn keine neue Beschäftigung angeboten werden kann.
- Arbeitslebenslange Entgeltsicherung, die zunächst ein Jahr lang 100 % beträgt, weitere 2 Jahre mindestens 85/90 % und für den Rest des Arbeitslebens bei der DB mindestens 80 %, wenn keine neue Beschäftigung vermittelt werden kann.
- Anspruch auf Vermittlung auf einen möglichst wohnortnahen Arbeitsplatz mit möglichst dem bisherigen Entgelt entsprechenden Bedingungen und zusätzlich erhebliche Leistungen bei Umzug, längeren Wegezeiten und evtl. Entgeltdifferenzen usw.
- In diesem Angebot haben wir ausdrücklich Verhandlungen über besondere Leistungen bei Verlust der Fahrdiensttauglichkeit angeboten und dazu wörtlich ausgeführt: „Dies könnte beispielsweise im Zusammenhang mit den Folgen traumatischer Ereignisse von Bedeutung sein, die typischerweise und am häufigsten bei Lokomotivführern vorkommen.
„Wir
halten fest, dass damit das Verhandlungsergebnis vom 15. April 2011
in allen anderen Punkten restlos erfüllt ist, da alle anderen Punkte
bereits umgesetzt sind.
Die
§§ 12 und 61 LfTV werden so geändert, dass der von einem
traumatischen Ereignisbetroffene Lokomotivführer eine
danach eigentlich zumutbare Tätigkeit ablehnen und die Aufhebung des
Arbeitsverhältnisses verlangen kann. Er hat in diesem Fall Anspruch
auf eine Abfindung, die so bemessen wird, dass für die Dauer von
drei Jahren nach dem Ausscheiden 80 % seines bisherigen
Netto-Tabellenentgelts gesichert ist.
Wir
fordern aber eine (rechtssichere) Klarstellung, dass mit demevtl.
Abschluss eines Tarifvertrages über unser obiges Angebot alle
übrigen, in Ziff IV/ Anlage 5 des Verhandlungsergebnisses vom
15. April 2011 (Eckpunktepapier) vereinbaren Bedingungen bis zum
Ablauf der Laufzeit des evtl. Tarifvertrages von dessen
Friedenspflicht erfasst werden. Ein solcher Tarifvertrag hat eine
Laufzeit von fünf Jahren zu umfassen." so die
Verhandlungsführer der DB AG.
Februar
2014
Keine
Arbeitskämpfe bis 7. Februar 2014
Die
Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) kann trotz eingehender
Prüfung nicht feststellen, ob das Angebot der Deutschen Bahn eine
Mogelpackung ist. „Die
Verschleierungstaktik der DB dient, wie immer in den von ihr
provozierten Auseinandersetzungen, allein dem Zweck, sich auf
der Seite der Guten darzustellen. Das lebt sie auch
gerne auf dem Rücken der Lokomotivführer aus“, so der
GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky.
Trotzdem
hat die GDL jetzt für den 7. Februar 2014 einen Verhandlungstermin
in Berlin vereinbart. Das heißt, bis zu diesem Tag finden keine
Arbeitskämpfe statt.
„Wir
werden ohne Wenn und Aber die berechtigten berufsspezifischen
Interessen der Lokomotivführer vertreten, weil das niemand
besser kann als wir. Nur wir sind auch dazu legitimiert, denn wir
handeln im Auftrag der zu 80 Prozent bei uns organisierten
Lokomotivführer der DB.“
[
Die bereits seit dem Jahr 2009 definierten Forderungen der Lokführer
für einen Zukunftstarifvertrag sind umfänglich und
unmissverständlich dargestellt. Es kann nun nur noch um die
Umsetzung dieser berechtigten Forderungen gehen, die keiner weiteren
Überprüfung bedarf. Ein Streik ist offensichtlich nun das einzige
und nach 4 Jahren ein legitimes Mittel zur Durchsetzung des
Zukunftstarifvertrages. ]
[
Diese Chronik besteht nicht auf
ihre Vollständigkeit, da Abreden und konkrete Inhalte aus den
Verhandlungen und Gesprächen der Vertreter der GDL und DB AG noch
immer zurückgehalten werden. ]
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