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Samstag, 1. Februar 2014

GDL Zukunftstarifvertrag – Eine (unendliche) Chronologie

September 2009
Rundschreiben des GDL Hauptvorstands:
Schutz vor Entgeltverlusten bei Berufsunfähigkeit
Zum Abschluss der Tarifverhandlungen vom 31.01.2009 wird eine Verhandlungsver­pflichtung mit dem Ziel, bis 30. Juni 2009, spätestens aber bis zum Dezember 2009 eine Lösung herbeizuführen.
Bis heute ist jedoch nicht zu erkennen, dass der AG bereit ist, seine schriftlich abgegebene Verpflichtung zu erfüllen. Sollte die Verweigerungshaltung beibehalten werden, wird die GDL diese Forderungen im Rahmen der Tarifrunde 2010 erneut stellen und ihre Erfüllung zur Ab­schlussbedingung machen.“
Der GDL ist in aller Klarheit bewusst, wie wichtig Schutz vor Entgeltverlusten bei Berufsunfä­higkeit gerade für das Eisenbahnfahrpersonal ist. Zurzeit sind – im Rah­men der bestehenden Friedenspflicht – die Handlungsmöglichkeiten der GDL jedoch auf Argumentieren und Einforde­rung ... beschränkt.“

Dezember 2010
ein Jahr nach der Verhandlungsverpflichtung!!!
Aus den Forderungen der GDL zur Tarifrunde zum LfTV 2010/2011
Soziales, demografischer Wandel, Altersteilzeit
  • Abschluss einer Altersteilzeitregelung. Details bleiben den Tarifverhandlungen vorbehalten.
  • arbeitgeberfinanzierten Versicherungspakets innerhalb des LfTV
  • Übergangsgeld bei Berufsunfähigkeit in Höhe von 10.000 Euro
Im BuRa-LfTV steht zur gleichen Zeit im § 8:
Verlust der persönlichen Eignung
  1. psychischen oder physischen Einschränkungen, die ihre arbeitsvertraglich ver­einbarte Tätigkeit nicht mehr ausüben können, darf [nicht] ... gekündigt wer­den.
  2. haben Anspruch auf Weiterbeschäftigung im gleichen Betrieb ... im Unterneh­men ... im Konzern. ...
  3. Qualifizierung ... erforderlich,trägt der AG ...trägt Kosten ... Anspruch auf Ur­laubsentgelt
  4. Jahresvergütung in neuer Tätigkeit weniger als 90 Prozent ... Anspruch auf eine Ergänzungszulage
    ... Die Ergänzungszulage wird neu berechnet, wenn die Jahresvergütung ... steigt ...  

April-2011
Tarifabschluss mit Eckpunktepapier - Verhandlungsverpflichtung 2. Runde!!!
Eckpunkte zum ZukunftTV
  • betriebliche Altersversorgung
  • Beschäftigungssicherung
  • Im Fall nicht nur vorübergehender Leistungseinschränkung
  • bei Rationalisierungen
  • bei Ausschreibungen
  • Arbeitsplatz- und Arbeitszeitgestaltung
  • Betriebliche Transparenz über Arbeitsplatzbedarf und Personalbestandsent­wicklung
  • Unternehmensübergreifende Bestandssicherung
  • Sicherung hinsichtlich Bestand des Arbeitsverhältnisses und Einkommen bei beruflich bedingter Unfähigkeit verbesserter regionaler Ausprägung
  • Sicherung hinsichtlich Bestand des Arbeitsverhältnisses und Einkommen bei traumatischen Ereignissen mit verbesserter regionaler Ausprägung
  • Sicherung hinsichtlich Bestand des Arbeitsverhältnisses und Einkommen bei anderen als beruflichen Ursachen herrührenden Ursachen mit einer abgestuf­ten verbesserter regionaler Ausprägung
  • Pensionsfond
Bis spätestens 31.12.2011 sollte die Endfassung des gesamten ZukunftTV erstellt sein.

Februar 2012
Erste Tarifrunde„ZukunftTV“ am 05.01.2012.
Aus der Voraus: „Das werden keine einfachen Verhandlungen... auf einen ambitionierten Fahrplan verständigt.“ so Weselsky.

März 2012
Die Verhandlungen werden abgebrochen,
... weil der Arbeitgeber die Lokführer bei Beschäftigungswegfall nach Belieben in Bedarfsregionen versetzen dürfen. Egal ob sie unverschuldet untauglich wurden (Eisenbahnunfälle/traumatische Ereignisse/ Krankheiten, die mit der beruflichen Belastung in Zusammenhang stehen) oder nicht.

Februar 2013
Arbeit zum Menschen - Fast vier Jahre sind nun vergangen!!!
Voraus-Artikel aus der Hauptvorstandsitzung:
Am 25. Januar 2013 findet eine erneute Runde zu den Tarifverhandlungen statt. Ob­wohl die DB besteht und ausdrücklich auf die unbegrenzte Versetzungsmöglichkeit in Bedarfsregionen besteht.
Es kann nicht sein, dass das Zugpersonal erst einmal kreuz und quer durch Deutschland fah­ren muss, um seinen Arbeitsplatz zu erreichen – erst recht nicht in einem großen Unternehmen wie der DB.“ ... Die GDL wird deshalb eine exakte und an den Bedürfnissen des Zugpersonals ausgerichtete Personalplanung, die den Namen auch verdient, zu einem der Kernthemen in den bevorstehenden Tarifverhandlungen machen. Nur ständiges darüber reden, wie gut es dem AG mit dem Zugpersonal meint, hilft nicht. Ohne konkrete tariflichen Bestimmungen die unsere Klientel vor Überlastung und permanenter Inanspruchnahme schützen.“ so Weselsky.
Die Grundlage ist aber weiterhin der Tarifabschluss vom 15. April 2011:
  • Schutz des Arbeitsverhältnisses und des Einkommens bei beruflich bedingter Fahrdienstuntauglichkeit mit einer „regionalen Ausprägung",
  • Schutz des Arbeitsverhältnisses und des Einkommens bei nicht beruflich be­dingter Fahrdienstuntauglichkeit und
  • Schutz der Lokomotivführer der DB Regio AG, wenn der Betreiberwechseltarif­vertrag keine vollständige Lösung ermöglicht.
Erst wenn diese Kernforderungen erfüllt sind, wird die GDL die weiteren Inhalte, wie den Ausgleich der Folgen des demografischen Wandels oder Arbeitszeitthemen ver­handeln.
[ Der Agv-MoVe sagte eine zügige Lösung zu und für die nächste Verhandlungsrunde am 15. März 2013 ein Angebot unterbreiten. ]

Mai 2013
Leitantrag zur Generalversammlung vom 14. bis 15. Mai 2013.
Inhalt des ZukunftTV:
  • Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • Regelung zur Altersteilzeit
  • Nachwuchsgewinnung
  • Anspruch auf Teilzeitarbeit
  • eine Übernahmeverpflichtung aller Azubis
  • Rückkehr in eine Vollzeitbeschäftigung
  • Schutz vor verbalen und tätlichen Übergriffen während der Arbeit.
Zentrales Ziel ist jedoch der Schutz des Arbeitsverhältnisses und des Einkommens.
Drei Phasen des Schutzes bei zwei Schutz-Niveaus.
Erstes Niveau „Schutz“: Bei Fahruntauglichkeit die nicht auf die Tätigkeit oder Un­fälle - wie z. B. Suizide - zurückzuführen ist oder bei Wegfall von Arbeit.
  • Phase 1 Wegfall von Beschäftigung absehbar
  • Phase 2 beginnt mit dem tatsächlichen Wegfall der Beschäftigung und dauert neun Monate.
  • Anspruch auf 100 Prozent der bisherigen Vergütung.
  • Es muss einer neuen Tätigkeit vor Ort angeboten werden.
  • Phase 3 schließt unmittelbar an Phase 2 an und ist unbefristet
  • Anspruch auf 90 Prozent der bisherigen Vergütung.
  • Es muss einer neuen Tätigkeit in der Region angeboten werden.
  • Tätigkeit nicht im gleichen Unternehmen, sondern im betrieblichen Geltungs­bereich des LfTV. Von der DB Regio AG kann durchaus eine Beschäftigung bei der DB Schenker Rail AG zugewiesen werden.
  • Die „Region“ soll anhand der Wegezeit zum neuen Arbeitsplatz mit öffentli­chen Verkehrsmitteln festgelegt werden.
Zweites Niveau: Schutz plus“: Sollen Arbeitnehmer beanspruchen können, die ihre Tätigkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, die mit ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen.
  • Anspruch auf dauerhafte 100-prozentige Sicherung ihres Einkommens
  • Es muss einer neuen Tätigkeit vor Ort angeboten werden.
Hinsichtlich der Art der neuen Tätigkeit soll es für beide Schutzstufen nur eine Über­nahmeverpflichtung für Tätigkeiten mit gleicher Vergütung auf Basis 100 bezie­hungsweise 90 Prozent geben.
Für den Geltungsbereich des LfTV endeten spätestens am 31. März 2013 alle Über­gangs- und Zwischenlösungen. Für Lokomotivführer gelten daher derzeit keine Schutzregelungen außer für diejenigen Lokführer die das 55. Lebensjahr vollendet und zehn Jahre Betriebszugehörigkeit erreicht haben.
Eine zentrale Forderung der GDL ist es auch, dass der bisherige Arbeitgeber stets Arbeitsvertragspartei des Arbeitnehmers bleibt. Im DemograieTV wird dieser schritt­weise durch DB JobService ersetzt.
Es ist wahrlich nicht zu erwarten, dass der Arbeitgeber auch nur ansatzweise einigungsbereit ist. Menschen sind [aber] keine verschiebbaren Posten... der ZukunftTV wird die Arbeit zu den Menschen bringen.“ so Weselsky.

Juni 2013
Interesse an Einigung!?!? GDL-Aushang:
Zur Wiederaufnahme der Tarifverhandlungen am 19. Juli 2013 wird nochmals klarge­stellt, dass für die Lokomotivführer eine umfangreiche Beschäftigungssicherung durchgesetzt werden soll. Insbesondere für Kollegen, die derzeit keinerlei Schutz ha­ben. Verankert werden die Schutzmechanismen im LfTV und im ZukunftTV.
Personalvorstand Ulrich Weber sichert bis zur Fortsetzung der Tarifverhandlungen am 16. September 2013 das erste Angebot zum ZukunftTV zu. „Jetzt kommt Bewe­gung in die Sache.“
Die GDL fordert:
  • einen dauerhaft und regional ausgeprägten Schutz im LfTV bei Arbeitsunfällen / Fahrdienstuntauglichkeit / Rationalisierung,
  • den dauerhaften Erhalt der Schutzmechanismen durch den LfTV und den ZukunftTV,
  • eine stärkere regionale und örtliche Ausprägung der Arbeitsplatzangebote in den Transportbereichen,
  • eine realistische Personalplanung mit dem Ziel, die Dauerbelastung zu senken,
  • die Leistungsverteilung auf der Grundlage einer realistischen Bedarfsdeckung,
  • das Beenden der „Landverschickung“ durch Akzeptanz und Wertschätzung der Lokomotivführer und
  • eine Altersteilzeit unter Berücksichtigung der speziellen Erfordernisse des Fahrdienstes.
Es wurde somit ein Fahrplan vereinbart, der ein ernsthaftes Interesse des Arbeitge­bers an einer Einigung erkennen lässt.

September 2013
genau 4 Jahre nach der ersten Verhandlungsverpflichtung
Am 10. September 2013 kam das Angebot der DB. Dieses Angebot berücksichtigte jedoch nicht die Forderungen der GDL, sondern kopierte Regelungen des Demografietarifvertrags.
Es soll keine Altersteilzeit geben. Es soll auch keinen Anspruch auf Teilzeit- und auf Rückkehr in eine Vollzeitbeschäftigung geben. Auszubildende sollen zwar übernom­men werden, aber nicht zwingend im erlernten Beruf. Allenfalls eine Sonderregelung für traumatische Ereignisse treffen. Ansonsten soll es weitergehen wie im Beschäfti­gungssicherungstarifvertrag (BeSiTV).
Davon rückte er auch am 30. September 2013 nicht ab.
[ Die GDL unterbreitete dennoch Kompromissvorschläge. So wäre es vorstellbar, dass nach drei Jahren doch eine bundesweite Versetzung möglich wird, wenn ein Ar­beitnehmer gesundheitlich beeinträchtigt ist und die Beeinträchtigung nicht auf die berufliche Tätigkeit zurück geht. ]

Dezember 2013
Nun ist Schluss mit lustig, die Geduld der DB Lokomotivführer ist am Ende."
Die Wertschöpfung pro Arbeitnehmer des Konzerns hat sich mehr als verdoppelt. Zum Ende dieses Jahres werden gut 108 Prozent erwartet oder eine Erhöhung von 27 800 Euro (1994) auf 57 900 Euro (2013). Laut DB ist die Produktivität von 1994 (100%) bis 2011 auf 184% gesteigert. Und soll noch weiter erhöht werden und gleichzeitig die Mitarbeiterzufriedenheit.
Es sind auch nicht nur die Ausschreibungen im SPNV, sondern auch gesundheitliche Gefahren und Erschwernisse für Familie und Freunde durch den Allein- und den Wechselschichtdienst. Dem gegenüber stehen hohe Anforderungen an die gesund­heitliche Eignung. Unfallgefahren sind ebenso präsent wie die Gefahr, mit den Fol­gen von Personenunfällen fertig werden zu müssen. Gesetzliche Qualifizierungsre­gelungen müssen ebenso erfüllt werden, wie die sichere Anwendung nicht nur des Vorschriftenwerks, sondern auch der Hunderten von Weisungen des Arbeitgebers. Denn letztendlich sind es die Lokomotivführer, die als letztes Glied einer Kette mit den Folgen von technischen Problemen, Fehlplanungen, Fehleinschätzungen und ei­ner generellen Ahnungslosigkeit der „Manager" angesichts solch hoher Anforderun­gen des Berufs fertig werden müssen.
Mit Blick auf das Durchschnittsalter der DB Lokomotivführer von etwas mehr als 48 Jahren und mit Blick auf ihre Belastung ist vor allem ein wirksamer Schutz bei ge­sundheitsbedingten Einschränkungen zwingend erforderlich.
Lokführer haben drei Millionen Überstunden (Überstunden plus offene Urlaubsan­sprüche) angesammelt und sind damit die am stärksten belastete Berufsgruppe im DB-Konzern.
Die Bundestarifkommission der GDL hat deshalb einstimmig beschlossen,(!!!)
  1. alle gestellten Forderungen zum ZukunftTV zurückzunehmen und die Tarifver­handlungen zum ZukunftTV für gescheitert zu erklären,
  2. stattdessen eine Lizenzverlust-Versicherung zu fordern und
  3. diese Forderung erforderlichenfalls mittels Arbeitskampf durchzusetzen.
[ Mit welcher Legitimation wurden die Forderungen zum ZukunftTV zurückgezogen? Der GDL Bundesvorsitzende droht in den Medien mit Streik für (s)eine Versicherung, die kaum ein Lokführer kennt und bereit ist zu streiken. ]

Januar 2014
Offenes Verhandlungsangebot der DB"
  • Arbeitslebenslanger Schutz vor Kündigung aus betriebsbedingten Gründen aller Art und ebenso aus personenbezogenen Gründen infolge Einschränkung der Leistungsfähigkeit, insbesondere bei Fahrdienstuntauglichkeit, auch wenn keine neue Beschäftigung angeboten werden kann.
  • Arbeitslebenslange Entgeltsicherung, die zunächst ein Jahr lang 100 % be­trägt, weitere 2 Jahre mindestens 85/90 % und für den Rest des Arbeitslebens bei der DB mindestens 80 %, wenn keine neue Beschäftigung vermittelt wer­den kann.
  • Anspruch auf Vermittlung auf einen möglichst wohnortnahen Arbeitsplatz mit möglichst dem bisherigen Entgelt entsprechenden Bedingungen und zusätz­lich erhebliche Leistungen bei Umzug, längeren Wegezeiten und evtl. Entgelt­differenzen usw.
  • In diesem Angebot haben wir ausdrücklich Verhandlungen über besondere Leistungen bei Verlust der Fahrdiensttauglichkeit angeboten und dazu wörtlich ausgeführt: „Dies könnte beispielsweise im Zusammenhang mit den Folgen traumatischer Ereignisse von Bedeutung sein, die typischerweise und am häu­figsten bei Lokomotivführern vorkommen.
Wir halten fest, dass damit das Verhandlungsergebnis vom 15. April 2011 in allen anderen Punkten restlos erfüllt ist, da alle anderen Punkte bereits umgesetzt sind.
Die §§ 12 und 61 LfTV werden so geändert, dass der von einem traumatischen Ereignisbetrof­fene Lokomotivfüh­rer eine danach eigentlich zumutbare Tätigkeit ablehnen und die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses verlangen kann. Er hat in diesem Fall Anspruch auf eine Abfindung, die so bemessen wird, dass für die Dauer von drei Jahren nach dem Ausscheiden 80 % seines bisherigen Netto-Tabellenentgelts gesichert ist.
Wir fordern aber eine (rechtssichere) Klarstellung, dass mit demevtl. Abschluss eines Tarifver­trages über unser obiges Angebot alle übrigen, in Ziff IV/ Anlage 5 des Verhandlungsergebnis­ses vom 15. April 2011 (Eckpunkte­papier) vereinbaren Bedingungen bis zum Ablauf der Lauf­zeit des evtl. Tarifvertrages von dessen Friedenspflicht erfasst werden. Ein solcher Tarifvertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren zu umfassen." so die Verhandlungsführer der DB AG.

Februar 2014
Keine Arbeitskämpfe bis 7. Februar 2014
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) kann trotz eingehender Prüfung nicht feststellen, ob das Angebot der Deutschen Bahn eine Mogelpackung ist. „Die Verschleierungstaktik der DB dient, wie immer in den von ihr provozierten Auseinandersetzun­gen, allein dem Zweck, sich auf der Seite der Guten darzustellen. Das lebt sie auch gerne auf dem Rücken der Lokomotivführer aus“, so der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky.
Trotzdem hat die GDL jetzt für den 7. Februar 2014 einen Verhandlungstermin in Berlin vereinbart. Das heißt, bis zu diesem Tag finden keine Arbeitskämpfe statt.
Wir werden ohne Wenn und Aber die berechtigten berufsspezifischen Interessen der Lokomo­tivführer vertreten, weil das niemand besser kann als wir. Nur wir sind auch dazu legitimiert, denn wir handeln im Auftrag der zu 80 Prozent bei uns organisierten Lokomotivführer der DB.“

[ Die bereits seit dem Jahr 2009 definierten Forderungen der Lokführer für einen Zu­kunftstarifvertrag sind umfänglich und unmissverständlich dargestellt. Es kann nun nur noch um die Umsetzung dieser berechtigten Forderungen gehen, die keiner weiteren Überprüfung bedarf. Ein Streik ist offensichtlich nun das einzige und nach 4 Jahren ein legitimes Mittel zur Durchsetzung des Zukunftstarifvertrages. ]




[ Diese Chronik besteht nicht auf ihre Vollständigkeit, da Abreden und konkrete Inhalte aus den Verhandlungen und Gesprächen der Vertreter der GDL und DB AG noch immer zurückgehalten werden. ]

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