Londoner Transportbehörde vereinbart Gespräche mit Gewerkschaften. Schalterschließungen ausgesetzt. Von Christian Bunke - jungeWelt - 13.02.2014
Nach dem aus Sicht der Gewerkschaften TSSA und RMT erfolgreich
verlaufenen zweitägigen Streik bei den Londoner U-Bahnen in der
vergangenen Woche wurden geplante neuerliche Arbeitsniederlegungen
kurzfristig auf Eis gelegt. Kurz vor Beginn der zweiten Streikrunde am
Dienstag abend einigten sich die Gewerkschaften mit der Londoner
Transportbehörde auf Gespräche ohne Vorbedingungen.
Nichts lief mehr von Dienstag bis Donnerstag der vergangenen Woche im
Londoner Untergrund. Der Versuch des Londoner Bürgermeisters Boris
Johnson, die U-Bahn mit Streikbrechern am Laufen zu halten, scheiterte.
Über Tage herrschte ein Verkehrschaos. Der Arbeitskampf bei der Londoner
U-Bahn dreht sich um ein Kürzungsprogramm, welches Johnson im Auftrag
der britischen Regierung durchzusetzen versucht. Bis 2015 sollen 78
Millionen Pfund bei der U-Bahn eingespart werden. Als erster Schritt
sollten alle Fahrkartenschalter dichtgemacht werden. Das hätte knapp
1000 Arbeitsplätze vernichtet.
...
http://www.jungewelt.de/2014/02-13/034.php
Nur zum internen Gebrauch ...
in den Betrieben, Betriebsräten, Gewerkschaften, Betriebsversammlungen, Blogs, Foren, Redaktionen und Nachrichtenagenturen - weltweit!
Sonntag, 23. Februar 2014
Freitag, 21. Februar 2014
Blutiger Kampf um Interessen, jedoch ohne die der Arbeiter
Die blutigen Kämpfe, die seit Wochen die Ukraine
erschüttern, wurden erst durch die sozialen Spannungen im Land möglich.
Unzufriedenheit über den wirtschaftlichen Niedergang des Landes,
Empörung über die Korruption an der Spitze von Staat und Gesellschaft
und die Angst vor großrussischem Chauvinismus haben Zehntausende auf die
Straße gebracht. Diese von ihr selbst vorbereiteten Situation nutzt die EU nun skruppellos aus, um sich mit den Kämpfen und dem Blut auf dem Maidan, in der Ukraine Einfluss und neue Märkte zu sichern.
Doch in diesen Kämpfen finden gerade die ums tagtägliche Überleben kämpfenden Arbeiter in der Ukraine keine wirkliche fortschrittliche Orientierung. Denn an
der Spitze der Proteste stehen rechte und reaktionäre Figuren – eine
Oligarchin, die im Gasgeschäft mit Russland ein Riesenvermögen verdient
hat und jetzt auf ukrainischen Nationalismus macht; ein Profiboxer, der
von Angela Merkels CDU - Konrad-Adenauer-Stiftung - gesponsert wird; und ein bekennender Antisemit
und Faschist. Im Hintergrund ziehen Oligarchen die Fäden der Proteste, die zuvor das Land
seit langem geplündert und Milliarden zusammengerafft haben, und die ihren Reichtum
jetzt in der Europäischen Union sicherer wähnen als bei der reaktionären Putin Regierung in Moskau.
Die offiziellen Parolen sind mehr als verlogen. „Nationale
Unabhängigkeit“ bedeutet, dass die Willkür der Oligarchen in
Kiew gegen die Finanzoligarchie in Frankfurt, London und
New York eingetauscht werden soll. Die geforderte „Demokratie“ heißt, sich der Diktatur des
Internationalen Währungsfonds zu unterwerfen. Um diesen Schritt zu erreichen, geht auch die deutsche Bundesregierung nun sogar ein Bündnis mit Faschisten ein. Mit Oppositionsführer Oleh Tjahnybok, der schon 1991 in die Sozial-Nationalen Partei der Ukraine (SNPU) beitrat, aus der sich später die Allukrainische Vereinigung „Swoboda“ entwickelte, und den Oppositonsführern Klitschko und Jazenjuk traf sich nun der deutsche Außenminister und Sozialdemokrat Steinmeier in Kiew.
Die Vertreter Deutschlands, der EU und der USA mischen sich ohne jede
diplomatische Zurückhaltung ins ukrainische Geschehen ein, beraten und
manipulieren die Oppositionsführer und stärken ihnen den Rücken. Was sie
lockt, sind billige Arbeitskräfte, ein großer Absatzmarkt und die
Kontrolle über ein Gebiet von großer strategischer Bedeutung. Durchschnittlich 2800 Euro verdient ein Arbeiter in der Ukraine, im Jahr.
„Die Opposition, die ja mit dem IWF zusammenarbeiten will, wird der
Bevölkerung irgendwann unpopuläre Maßnahmen erklären müssen, etwa die
Abwertung der Landeswährung, die Erhöhung der Energiepreise für
Endverbraucher und die Neubestimmung von Löhnen und Renten“, schreibt
die deutsche Friedrich-Naumann-Stiftung. Eine weitere Runde jener
Schocktherapie also, die bereits Millionen Rentner und Arbeitslose in
bittere Armut geworfen hat. Es ist auch ein offenes Geheimnis, dass
große Teile der ukrainischen Industrie ein Freihandelsabkommen mit der
EU, wie die der ehemaligen DDR, nicht überleben werden.
Das wissen auch viele Demonstranten, vor allem jene aus der
Mittelschicht, denen das Schicksal von Arbeitern und Rentnern
gleichgültig ist und die sich aus der Assoziierung mit der EU eine
steile persönliche Karriere erhoffen. Man sollte ihnen einen Besuch in
Athen empfehlen. So genannte Hilfsangebote von EU und IWF in Form von Krediten werden die Ukraine in eine massive Abhängigkeit drängen. Die damit verbundenen Spardiktate werden dann auch die heute noch auf dem Maidan kämpfende Mittelschicht der Ukraine
nicht verschonen.
Viele Arbeiter bleiben den Demonstrationen jedoch fern, vor allem in den
Industriegebieten im Osten des Landes, wo nur ein kleiner Bruchteil der
Bevölkerung die Proteste unterstützt. Sie trauen weder der Opposition
noch der Regierung, haben ihnen bisher aber auch nichts entgegenzusetzen. Ihre unfreiwillige Situation wird von der verbal für Freiheit und Demokatie der Märkte kämpfenden EU genutzt, um sich den billigen Arbeitskräften zu ermächtigen. Was einst mit deutschen Panzern nicht gelang, wird heute mittels Krediten und deren Abhängigkeiten zum Finazkapital, auf Kosten und mit dem Blut der Ukrainischen Bevölkerung, versucht zu erobern.
Mit einem Protest und Kampf der Arbeiter und der gesamten Bevölkerung in der Ukraine um deren Interessen, wird die EU ihr Interesse an der Ukraine sehr schnell verlieren. Dann wird wohl auch kein deutscher Außenminister und keine Bundesregierung mehr mit Faschisten gemeinsame Sache machen. Bis dahin bleibt es eine blutige Auseinandersetzung der Menschen in der Ukraine, um die Märkte und Interessen des Finanzkapitals der europäischen Banken und Konzerne.
Arbeitskampf des Sicherheitspersonals
Streik legt Deutschlands größten Flughafen lahm
Wegen des Streiks der etwa 5000 privaten Sicherheitsleute gibt es keine Kontrollen mehr. Nun werden nur noch Fluggäste abgefertigt, die in Frankfurt umsteigen müssen, wie ein Sprecher der Bundespolizei erklärte.
Die Flughafenverwaltung gab bekannt:
Die Schlangen vor den Check-in-Schaltern zogen sich durch das ganze
Gebäude. Polizisten nahmen
vor den Sicherheitsschleusen Aufstellung und wiesen Urlauber und Geschäftsleute zurück.
Einige Passagiere stritten sich daraufhin mit den Sicherheitsbeamten. Die Stimmung war aggressiv, als Streikende durch das Terminal gingen, wurden sie von frustrierten Fluggästen beschimpft. 5.000 Beschäftigte sind in den Streik getreten. Die Fluggesellschaften baten ihre Fluggäste, auf die Bahn auszuweichen. Ver.di hatte seine Mitglieder und Mitarbeiter aller privaten Sicherheitsfirmen auf Deutschlands größtem Flughafen noch bis 23.00 Uhr zum Streik aufgerufen.
Wegen des Streiks der etwa 5000 privaten Sicherheitsleute gibt es keine Kontrollen mehr. Nun werden nur noch Fluggäste abgefertigt, die in Frankfurt umsteigen müssen, wie ein Sprecher der Bundespolizei erklärte.
Die Flughafenverwaltung gab bekannt:
"Aufgrund von massiven Streikaktivitäten des
Sicherheitspersonals am Flughafen Frankfurt finden heute keine
Sicherheitskontrollen mehr für ab Frankfurt reisende Passagiere statt.
Flugreisende werden gebeten, heute nicht mehr zum Flughafen zu kommen,
da es keine Möglichkeit mehr gibt, die Flüge zu erreichen. Flugreisende
werden gebeten sich auf den Internetportalen der Fluggesellschaften bzw.
über Rundfunk-Verkehrsnachrichten (z.B. Hörfunk, Videotext) zu
informieren und die Online-Umbuchungs- und Online-Kontaktmöglichkeiten
zu nutzen."
Die Gewerkschaft Verdi hat die Beschäftigten der privaten Sicherheitsunternehmen von zwei Uhr nachts bis 23 Uhr Freitagabend zum Streik aufgerufen. Gefordert wird ein einheitlicher Stundenlohn von 16 Euro. Laut Verdi bot der Arbeitgeber bislang nur 10 bis 13 Euro. Streikleiter Matthias Venema sagt: "Wir wollen nicht zulasten der
Gesundheit von Unschuldigen streiken." Die
Flughafengesellschaft Fraport sei für die Situation verantwortlich.
"Der Flughafenbetreiber war ganz offensichtlich überhaupt nicht
vorbereitet auf die Situation oder hatte sie völlig falsch eingeschätzt.
Wir haben die Aktion in angemessener Zeit vorher angekündigt."
Einige Passagiere stritten sich daraufhin mit den Sicherheitsbeamten. Die Stimmung war aggressiv, als Streikende durch das Terminal gingen, wurden sie von frustrierten Fluggästen beschimpft. 5.000 Beschäftigte sind in den Streik getreten. Die Fluggesellschaften baten ihre Fluggäste, auf die Bahn auszuweichen. Ver.di hatte seine Mitglieder und Mitarbeiter aller privaten Sicherheitsfirmen auf Deutschlands größtem Flughafen noch bis 23.00 Uhr zum Streik aufgerufen.
Montag, 17. Februar 2014
GDL – Beschlüsse und Forderungen umsetzen!
Bei
diesen Beschlüssen und Forderungen geht es nicht allein um eine
Lohnerhöhung, die wir durch unsere Arbeit, unter immer schlechter
werdenden Bedingungen, mehr als verdient haben. Noch immer geht es um
unsere existenzielle Forderung nach einer umfassend wirkenden
Beschäftigungssicherung, die auch deren Namen verdient.
Ein
Meilenstein, den es nicht allein nur bei der DB AG umzusetzen gilt,
ist da der seit Jahren definierte und geforderte
Zukunftstarifvertrag. Jeder Beschäftigte von uns sollte damit das
tarifvertragliche Recht erhalten, nicht nur als Goldesel dem
Management zu dienen, sondern seinen Arbeitsplatz, als persönliche
Lebensgrundlage, umfänglich vor einen unverschuldeten Verlust zu
schützen. Dabei zählt nicht nur der Schutz vor finanziellen
Verlusten, sondern auch der Schutz und Erhalt unserer Familien und
unseres sozialen Umfeldes.
Die
Gespräche der GDL Verhandlungsführer, mit den Vertretern der
Deutschen Bahn AG, beziehen sich jedoch derzeitig nur noch allein auf
die finanzielle Versicherung von jährlich durchschnittlich 150
Lokführer, der 20'000 Lokführer bei der DB AG, die durch ihre
Arbeit unverschuldet untauglich wurden. Nicht, dass diese Absicherung
notwendig ist, sie ist nur völlig unzureichend. Denn 20'000
Lokführer sind tagtäglich, neben einer drohenden Untauglichkeit
(die vom Management mit einer unvorbereiteten Vorladung zum
Bahnpsychologen auch mal herbeigeführt wird), auch von
anhaltenden Rationalisierungen, Optimierungen, Ausschreibungen und
vom allein politisch gewollten Wettbewerb betroffen.
Wenn
von den GDL Verhandlungsführern nun nur noch eine Versicherung für
jährlich gut 150 Lokführer thematisiert wird, dann werden damit
zeitgleich die längst bekannten und genannten Forderungen der
übrigen Gewerkschaftsmitgliedern nach einem umfänglichen Schutz
ihrer Arbeits- und Lebensgrundlage offensichtlich vorsätzlich
missachtet. Selbst wenn es rechtliche Fragen geben sollte, um den
Zukunftstarifvertrag auch mittels Streiks auch durchzusetzen, sollte
es einem versierter Rechtsverdreher verstehen, dafür eine
Möglichkeit und Lücke zu finden. Alles weitere ist eine Frage des
Kräfteverhältnis, das wir, zusammen mit allen ebenso betroffenen
Beschäftigten in diesem Land, in aller Öffentlichkeit bereit sein
sollten zu unseren Gunsten zu beantworten.
Damit
bleibt aktuell die Frage, wie können wir die Inhalte des
Zukunftstarifvertrags für eine Beschäftigungssicherung, wo diese
ohne jede Legitimation im Dezember 2013 von der Bundestarifkommission
der GDL zurückgezogen wurden, nun umsetzen? Der begrenzt wirkende
Betreiberwechseltarifvertrag der GDL kann nur dort wirken, wo er auch
vorhanden ist. Das ist er und wird er wohl nie bei allen Bahnen sein.
Bleibt den DB Lokführern der GDL nun nur noch der völlig
unzureichende und oft schon verteufelte Demokrafietarifvertrag der
EVG? Wenn nichts anderes vorhanden ist, bleibt uns wohl nur diese
“Alternative“. Der Arbeitgeber wendet diese bereits bei
betroffenen Lokführer an. Ohne eine eigene umfänglich abgesicherte
Zukunft, kommen wir alle früher oder später unter die Räder des
Arbeitgebers und seiner Hausgewerkschaft. Die Landverschickung bei
der DB AG findet so kein Ende!
Damit
wir zukünftig nicht auf die EVG angewiesen sind, um zumindest im
Ansatz eine Art Beschäftigungssicherung, Altersteilzeit und
Kündigungsschutz zu haben, sollten wir uns auf keinen Fall die
Butter vom Brot nehmen lassen. Weder von selbstherrlichen
Funktionären, die mit ihrer Unterwürfigkeit zur GDL Führung dieser
eine nicht vorhandene Unterstützung und Streikbereitschaft “ihrer“
Ortsgruppen und Bezirke für eine Lizenzschutz-Versicherung melden,
noch vom Arbeitgeber, der nach dem Alleingang des GDL Hauptvorstandes
nun versucht die GDL zu spalten. Doch halten die GDL
Verhandlungsführer weiterhin nur an ihrer Lizenzschutz-Versicherung
fest, werden sie sich von der GDL Basis weiter isolieren. Für den
Erhalt dieser GDL wird wohl kaum ein Mitglied bereit sein zu
kämpfen.
Unsere
Beschlüsse und Forderungen sind nicht verhandelbar!
In
einem Akt der gewerkschaftspolitischen Emanzipierung in ihrer
Gewerkschaft haben sich sehr viele Mitglieder entschieden, nicht
jedem bunten Lutscher, in Form einer Lizenzschutz-Versicherung, blind
hinterherzulaufen. Doch allein mit diesem wohl einmaligen Akt der
Selbstbestimmtheit von Mitgliedern der GDL, kommen wir nicht zu dem
was wir fordern. Wo selbst Beschlüsse der GDL Generalversammlung,
als höchstes Gremium der GDL, nur eine Haltbarkeitswert einer S-Bahn
Achse besitzen, stellt sich manch ein GDL Mitglied die Frage, wie nun
weiter?! Wenn nicht über die Gremien der GDL, wie können wir dann
unsere berechtigten Forderungen umsetzen, ohne sich wiederholt dem
Verrat auszusetzen?
In
den Ortsgruppen der GDL wurden zahlreiche Beschlüsse gefasst, oder
es wurde sich den Beschlüssen in den Bezirksversammlungen
angeschlossen, die einen umfänglichen Schutz des Fahrpersonals
beinhalten. Doch deren Umsetzung überließen wir, nach den nun
gewonnenen Erfahrungen, denen, die die von uns
Gewerkschaftsmitgliedern getragenen Forderungen für einen
Zukunftstarifvertrag verraten haben. Doch war es wirklich Verrat?
Verrat kann es immer nur dort geben, wo es zuvor Vertrauen gab.
War
es zu blind, unser Vertrauen, oder war es für viele von uns einfach
nur sehr bequem, die Umsetzung der eigenen Interessen und Forderungen
unkontrolliert und unkommentiert in den Händen der
Interessenvertreter zu belassen? So lange es nur wenige von uns
trifft, die nach einem Arbeitsplatzverlust keine
Beschäftigungssicherung haben, ist deren Aufschrei noch nicht so
laut, dass er das Vertrauen in die eigenen Interessenvertreter
erschüttert. Doch täglich werden es mehr Kollegen, die in eine
ungewisse Zukunft entlassen werden.
Wie
sehen jetzt die Möglichkeiten aus, an einen umfassenden und
wirkungsvollen Schutz zu kommen und die begrenzt wirkenden und eng
abgesteckten Forderung einer Lizenzschutz-Versicherung, wieder in ein
großes ganzes Schutz-Paket zusammen zu schnüren? Dazu braucht es
jetzt nicht die Entschlossenheit der Interessenverwalter, ihre Ziele
umzusetzen, sondern die Entschlossenheit von uns allen als
Betroffene, um unsere Ziele umzusetzen. Doch welche Erwartungen haben
wir dabei an uns selber, um an unser Ziel zu gelangen?
Es
sollten wir selber sein, die jetzt in ihren GDL Ortsgruppen, bis hin
in die Bezirke, genau die Anträge zur Beschlussfassung stellen, von
denen wir uns eine tatsächliche Umsetzung unserer Forderungen durch
uns selber versprechen. Letztendlich bist Du es, bin ich es, sind wir
es alle, die täglich unter den unhaltbaren Bedingungen arbeiten
sollen und leben wollen. Es sind genau die von uns, deren
Arbeitsplätze von Ausschreibungen bedroht sind. Die, die von
weiteren Rationalisierung und Optimierungen betroffen sind und die
von uns, die aufgrund des nur von der Politik gewollten Wettbewerbs
bei der Bahn mit sozialen und finanziellen Einschränkungen in ihrem
Leben zurechtkommen sollen. Es sind auch die von uns, die nach
Leistungsverlust das Unternehmen und den Wohnort wechseln sollen,
oder einfach nur die von uns, die ohne Verluste in Altersteilzeit
gehen wollen.
In
Gesprächen und bei Diskussionen in den Meldestellen, am Telefon, per
SMS, auf Twitter, oder bei Facebook sollten wir uns als Mitglieder
der GDL darüber verständigen, jetzt in unseren
Ortsgruppenversammlungen unsere Forderungen für einen
Zukunftstarifvertrag, als Schutz-Paket für uns alle,
aufrechtzuerhalten, und deren Umsetzung beschließen. Das sollte mit
einer breiten Beteiligung aller Betroffenen erfolgen, damit
entsprechende Beschlüsse auch von ihnen selbst getragen und
umgesetzt werden können. Das Recht, für seine ganz eigenen
Interessen und Forderungen auch zu kämpfen, wenn nötig auch zu
streiken, sollte sich jeder nehmen, der gemeinsam mit seinen Kollegen
dazu bereit ist als Mitglied in seiner Gewerkschaft für unser aller
Zukunft zu kämpfen.
Samstag, 8. Februar 2014
GDL - Anwendung von gewerkschaftlichen Mitteln
Wenn
Gewerkschaftsfunktionäre
darüber zufrieden sind, zur Durchsetzung
ihrer Forderungen die Nutzung gewerkschaftlicher Mittel abgewendet zu
haben, fragt sich ein emanzipiertes Gewerkschaftsmitglied, womit soll
es dabei zufrieden sein? Mit dem weiterhin tagtäglich drohenden
Arbeitsplatzverlust durch unerträgliche Arbeitsbedingungen? Oder, dass
nach fast 5 Jahren erfolgloser Verhandlungen am 27.02.2014
endlich weiterverhandelt wird?
Die
nun offensichtlich neuerliche Abkehr der GDL Verhandlungsführer von
den Forderungen, nun von ihren eigenen Forderungen nach einer eng
abgegrenzten Lizenzschutz-Versicherung, stellen sich dem Mitglied der
GDL immer mehr Fragen zu seiner Gewerkschaft. Gerade wo es sich, in
den Gesprächen zwischen GDL und DB AG am 07.02.2014, nicht mehr um
die umfassenden und wirkungsvollen Forderungen der
Gewerkschaftsmitglieder für einen Zukunftstarifvertrag handelte.
Im
Gespräch der Vertreter der GDL und DB AG ging es, neben dem
Demografietarifvertrag der EVG, offensichtlich wieder nur um die
jährlich rund 30 Lokführer, die nach einem traumatischen Ereignis
während der Arbeit untauglich werden. Mit dem traumatischen Ereignis
wird diesen Kollegen, nach den Vorstellungen der Verhandlungspartner,
neben dem Arbeitsplatzverlust gleich auch noch das Ausscheiden aus
der DB AG mit einer Abfindung schmackhaft gemacht. In der Sache nicht
verkehrt, reicht aber nicht für eine Absicherung aller Lokführer
vor einem unverschuldeten Arbeitsplatzverlust.
Heute
so, morgen so und übermorgen ...? Dass den Worten der
Arbeitgebervertreter nicht getraut werden kann, bis sie umgesetzt
sind, dürfte klar sein. Dass den Worten der Gewerkschaftsvertreter
nun nur noch bis zu deren nächsten Gespräch mit dem Arbeitgeber
vertraut werden kann, zeigt, dass sich ihr Handeln mehr auf die Worte
des Arbeitgebers stützen, als auf die Gewerkschaftsmitglieder und
die von ihnen getragenen Forderungen, um sie mit allen
gewerkschaftlichen Mitteln auch umzusetzen.
Es
hat den immer offensichtlicher werdenden Anschein eines Betteln um
Anerkennung als Partner des Arbeitgebers, als um den Kampf und die
Durchsetzung der Forderungen der Gewerkschaftsmitglieder, nach einem
umfassenden und wirkungsvollen Schutz durch den von ihnen selber
beschlossenen und mitgetragenen Zukunftstarifvertrag. So reden die
Vertreter der GDL offensichtlich lieber und öfter mit der DB AG über
deren Forderungen, als mit den Gewerkschaftsmitgliedern über ihre
tatsächlichen Forderungen und mögliche Mittel und Wege diese
gegenüber dem Arbeitgeber auch durchzusetzen.
In
den am 27.02.2014 sich nun schon über fast 5 Jahren fortsetzenden
Verhandlungen der Vertreter der GDL und DB AG, wird wohl kein
Vorstandsmitglied der DB AG in seinem persönlichen Arbeits- und
Privatleben auch nur einen einzigen Kompromiss machen müssen, um zum
Ergebnis zu kommen. Die Einschnitte in unserem Arbeits- und
Privatleben durch Untauglichkeit, aufgrund immer weiter zunehmenden
Arbeitsbelastungen, durch Ausschreibungen, Optimierungen,
Rationalisierungen und Outsourcing unserer Arbeitsplätze, sollen wir
jedoch auch weiterhin völlig ungeschützt hinnehmen?!
Genau
diese Türen sind es, die sich die Arbeitgeber immer wieder offen
stehen lassen können, wenn sich eine Gewerkschaft nur mit all den
Auswirkungen, nicht aber mit den Ursachen für die Situation ihrer
Mitglieder beschäftigt. Eine Gewerkschaft per Gesetz
handlungsunfähig zu machen, ist dann auch das Ergebnis, sich in
seinem Handeln nicht auf die Mitglieder zu stützen, Die
Gewerkschaft, die im Kampf um ihr Überleben einst eine kämpferische
Alternative für viele Beschäftigte darstellte.
Es
ist und bleibt jedoch unsere Gewerkschaft, nicht die der Funktionäre.
So ist es heute notwendiger denn je, dass wir uns als Mitglieder
unserer Gewerkschaft darauf besinnen, wer hier die Forderungen für
erträgliche Arbeitsbedingungen und einen umfassenden und
wirkungsvollen Schutz vor einem unverschuldeten Arbeitsplatzverlust
stellt. Jeder von uns kennt seine Forderungen. So sollten wir sie
gemeinsam in
Versammlungen mit unseren GDL Ortsgruppen einfordern und umsetzen, bevor wir umgesetzt werden. Wir sollten uns
dabei nicht das Recht nehmen lassen, für unsere berechtigten, von uns
beschlossenen und getragenen Forderungen zu kämpfen und wenn nötig
auch zu streiken!
Es
ist Zeit zum Handeln, nicht zum Verhandeln!
Streikabstimmung bei den Lufthansa Piloten
Die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit ruft
unter tausenden Mitarbeitern der Lufthansa zu einer Urabstimmung für
einen Streik auf. Das Ergebnis wird darüber entscheiden, ob
Lufthansa-Piloten demnächst in den Streik treten.
Die Deutsche Lufthansa beschäftigt rund 5.400 Piloten, sowie
Co-Piloten, die bei der Lufthansa, Lufthansa Cargo, sowie Germanwings
täglich ihren Dienst leisten. Die Mitglied bei Cockpit
sollen nun darüber abstimmen, ob dieser tägliche Dienst im Frühjahr
eine Unterbrechung verdient. Hintergrund des zur Wahl stehenden
Streiks wären die seit Monaten unvollendeten Verhandlungen zum Lohn
sowie zur Zukunft älterer Piloten. Cockpit bemängelt, die Lufthansa
hätte bislang keine verhandlungsfähigen Angebote unterbreitet,
nachdem die im Tarifvertrag vorgesehene Alters- und
Übergangsversorgung der Piloten zum Jahresende 2013 von der
Lufthansa gekündigt wurde. Beim Gehalt seien außerdem schon
missachtete Forderungen aus 24 Monaten offen, was etwa 10 Prozent
entspricht.
Lufthansa reagiert entspannt
Die Deutsche Lufthansa reagiert auf die Forderungen
der Pilotenvereinigung bislang recht entspannt. Den Lohnforderungen
stellte die Fluggesellschaft im Mai 2013 ein Angebot von insgesamt 3
Prozent gegenüber, die über verschiedene Laufzeiten gestaffelt zu
erreichen gewesen wären. Eine Neuregelung für die Altersversorgung
und die Absicherung bei Fluguntauglichkeit wurde noch nicht
getroffen. Zuvor war es Piloten der Lufthansa möglich, mit 55 Jahren
und bis zu 60 Prozent des Bruttolohns auszuscheiden. Zudem plante die
Lufthansa einen „Beitrag zur Zukunftssicherung“, nach welchem
Piloten auf eine Beförderungsstufe sowie einen Teil ihres Gehalts
verzichten sollten, der nur noch erfolgsabhängig gezahlt werden
würde – für die Vereinigung Cockpit eine Anmaßung.
Ergebnis am 21. März
Das Resultat der Urabstimmung soll am 21. März
veröffentlicht werden. Dann steht fest, ob die Piloten der Lufthansa
in den Streik treten werden, um ihren Forderungen mehr Nachdruck zu
verleihen. Zeitgleich erhofft sich die Vereinigung Cockpit auf diese
Weise, schon Druck auf die Lufthansa ausüben zu können, ohne dass
Passagiere davon Konsequenzen erfahren und die Piloten in den Streik
treten müssen. Erst Ende Januar hatte der Fluglotsenstreik in Europa
zu Flugausfällen geführt.
Griechenland: Ärzte und Schwestern im Streik
Tausende griechische Kassen- und Krankenhausärzte sind heute in einen 24-stündigen Streik getreten. Sie protestieren nach eigenen Angaben gegen die Auflösung des griechischen Gesundheitssystems im Zuge der harten Sparmaßnahmen und gegen geplante Entlassungen. Notfälle würden aber weiter in allen Krankenhäusern behandelt, teilte der Ärzteverband von Athen mit, wie die Deutsche Presseagentur berichtet. Am Streik nimmt auch das Pflegepersonal der Kliniken teil.
Das Programm zur Verschlankung des Staates sieht neben der Schließung zahlreicher Krankenhäuser auch vor, dass 25.000 Staatsbedienstete, darunter Ärzte und Pflegepersonal, für acht Monate in die sogenannte Mobilitätsreserve gehen. In dieser Zeit muss für sie eine andere Stelle im öffentlichen Dienst gefunden werden. Ist dies nicht möglich, werden sie entlassen.
London "Tube": 2 x 48 Stunden Streik gegen Arbeitsplatzabbau
Ein Streik des Personals der Londoner U-Bahn sorgt für
Chaos im Nahverkehr der britischen Hauptstadt. Hunderttausende
Berufspendler mussten auf alternative Verkehrsmittel ausweichen. Das
Chaos wurde noch erhöht, weil die von der Nahverkehrsgesellschaft
Transport for London (TfL) herausgegebene Liste geschlossener
Stationen nicht auf dem aktuellen Stand gehalten wurde.
So wurde etwa der wichtige Innenstadt-Bahnhof Oxford Circus nur für elf Minuten geöffnet, ehe er wieder geschlossen und die Reisenden zum Verlassen der Station aufgefordert wurden, wie eine BBC-Reporterin berichtete.
Die für 48 Stunden angekündigte Aktion war angekündigt worden und dauerte bis Donnerstag 21.00 Uhr (22.00 Uhr MEZ). Ein weiterer 48-Stunden-Streik ist für kommende Woche geplant.
Die Beschäftigten wehren sich mit den Arbeitsniederlegungen gegen die Schließung von Fahrkartenschaltern in den Bahnhöfen. Sie werden von den Gewerkschaften RMT und TSSA unterstützt, die den Verlust von Hunderten Arbeitsplätzen befürchten.
Vermittlungsangebot des Bürgermeisters abgelehnt
Londons Bürgermeister Boris Johnson bezweifelt die Rechtmäßigkeit der Streiks. Hinter den Ausständen stünden "politische Überlegungen", erklärte er. Johnson hat angeboten, zwischen den Gewerkschaften und dem U-Bahn-Betreiber zu vermitteln, machte aber eine Rücknahme des Streikaufrufs zur Voraussetzung. Dies lehnten die Gewerkschaften ab.
So wurde etwa der wichtige Innenstadt-Bahnhof Oxford Circus nur für elf Minuten geöffnet, ehe er wieder geschlossen und die Reisenden zum Verlassen der Station aufgefordert wurden, wie eine BBC-Reporterin berichtete.
Die für 48 Stunden angekündigte Aktion war angekündigt worden und dauerte bis Donnerstag 21.00 Uhr (22.00 Uhr MEZ). Ein weiterer 48-Stunden-Streik ist für kommende Woche geplant.
Die Beschäftigten wehren sich mit den Arbeitsniederlegungen gegen die Schließung von Fahrkartenschaltern in den Bahnhöfen. Sie werden von den Gewerkschaften RMT und TSSA unterstützt, die den Verlust von Hunderten Arbeitsplätzen befürchten.
Vermittlungsangebot des Bürgermeisters abgelehnt
Londons Bürgermeister Boris Johnson bezweifelt die Rechtmäßigkeit der Streiks. Hinter den Ausständen stünden "politische Überlegungen", erklärte er. Johnson hat angeboten, zwischen den Gewerkschaften und dem U-Bahn-Betreiber zu vermitteln, machte aber eine Rücknahme des Streikaufrufs zur Voraussetzung. Dies lehnten die Gewerkschaften ab.
Streik: Vorstand droht mit Entlassungen
Der deutsche Vorstandsvorsitzende Claus Bolza-Schünemann. |
Wegen des geplanten Jobabbaus streiken die KBA-Mitarbeiter in Österreich unbefristet. "Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen", droht jetzt der deutsche Konzern in einem Brief.
Der Vorstand der KBA-Mödling, Tochter des deutschen Druckmaschinenherstellers Koenig & Bauer, droht den seit 13.00 Uhr streikenden Mitarbeitern mit Entlassungen. In einem Informationsschreiben der Geschäftsleitung, das der APA zugespielt wurde, teilte man den 750 Mitarbeitern mit, gegen die Schäden des Streik rechtlich vorzugehen, "wofür Sie mit Ihrem gesamten Vermögen haften." In dem Aushang heißt es: "Der Vorstand der KBA-Mödling AG muss darauf hinweisen, dass trotz allem Verständnis für Sorgen und herrschende Verunsicherung in der Belegschaft jede Art von Streik oder sonstigen Formen des Arbeitskampfs an keinem der Standorte noch im Servicebereich toleriert werden kann und die Geschäftsleitung aus rechtlichen Gründen gezwungen ist, dagegen vorzugehen"
Derartige - nach österreichischem Recht unzulässige - Kampfmaßnahmen werden hiermit ausdrücklich untersagt, so der Vorstand. Von der Gewerkschaft kommt heftige Kritik. GPA-Vize Karl Proyer empfindet das als "Stil eines deutschen Konzerns". Ein Streik sei ein Grundrecht in einer Demokratie und könne nicht untersagt werden.
"Fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses"
Der Vorstand der KBA-Mödling AG droht weiters mit dem Verlust der Abfertigung: "Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass eine Teilnahme an einem Streik oder sonstigen Formen des Arbeitskampfes für Sie weitreichende persönliche Konsequenzen hätte. Sie würden nicht nur für die Dauer des Kampfmaßnahme Ihr laufendes Entgelt verlieren, sondern durch die Verletzung Ihrer Arbeitspflicht auch einen Entlassungsgrund setzen, der die Maschinenfabrik KBA-Mödling Aktiengesellschaft zur fristlosen Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses (unter Verlust einer Abfertigung "alt") berechtigt."
"Darüber hinaus wäre der Vorstand aus rechtlichen Gründen gezwungen, Sie für sämtliche Schäden, die durch eine Kampfmaßnahme verursacht werden (ins. durch Liefer- und Produktionsausfälle), gerichtlich in Anspruch zu nehmen, wofür Sie mit Ihrem gesamten Vermögen haften. Falls Sie an allenfalls stattfindenden Kampfmaßnahmen nicht teilnehmen, so bitten wir Sie in Ihrem Interesse, dies dem Personalbüro rechtzeitig persönlich mitzuteilen. - Vorstand der KBA-Mödling AG". Namentlich unterzeichnet ist der Brief weder vom Vorstandsvorsitzenden Leopold Achatz, noch von den beiden neuen deutschen Vorständen Ralf Sammeck und Chrisopher Kessler.
Konzernsprecher: "Keine Drohung, nur Information"
Zu dem Brief sagte der KBA-Konzernsprecher Klaus Schmidt, es handle sich um keine Drohung, sondern um eine reine Information. "Wir kommen lediglich der haftungsrechtlichen Sorgfaltspflicht nach, weil wir nicht davon ausgehen können, dass jeder Mitarbeiter weiß, dass es in Österreich kein Streikrecht so wie in Deutschland gibt."
Samstag, 1. Februar 2014
GDL - Kampf um unsere Zukunft
In
einem Kraftakt des geschäftsführenden Vorstandes der GDL, versucht
dieser seine Forderung für eine sehr eng begrenzte
Lizenzverlust-Versicherung nun bei den Mitgliedern der GDL durchzusetzen.
Nach der nicht legitimierten Rücknahme all der umfänglichen
Forderungen für einen wirkungsvollen Zukunftstarifvertrag.
Nicht
in allen Ortsgruppen der GDL wird den Mitgliedern von deren
Vorständen die Möglichkeit verwehrt, sich in
Mitgliederversammlungen bezüglich ihrer tatsächlichen Forderungen
für/gegen einen Zukunftstarifvertrag zu positionieren, deren
Ergebnis für alle GDL Gremien deutlich erkennbar wäre. Nicht alle
berufstätigen und im Schichtdienst arbeitenden GDL Mitglieder
können an der von ihrem Arbeitgeber, der Deutschen Bahn AG, unterstützten GDL Veranstaltung am 26.02. in Göttingen teilnehmen.
Sollen
sie es auch nicht? Selbst die in Göttingen anwesenden Mitglieder der
GDL bekommen wohl kein Rederecht. Sie sollen offensichtlich nur auf
den Kurs für eine Lizenzverlust-Versicherung gebracht werden und
damit ihre Forderungen nach einem wirkungsvollen
Zukunftstarifvertrag ablegen. Und weil das wohl möglich nicht
reicht, wird der Kampf für eine Lizenzverlust-Versicherung mit dem
politischen Kampf für die Tarifpluralität vermischt.
Wer nun den Forderungen des geschäftsführenden Vorstandes der GDL
nicht folgt, wird wohl für den von der Bundesregierung gewollten
Untergang der GDL mitverantwortlich gemacht. Von Parteien und Sekten
kennt man ein dogmatisches Vorgehen ihrer Anführer, das jedoch in
einer Gewerkschaft, die im Interesse ihrer Mitglieder handelt, nichts
zu suchen hat.
Gerade
die von den Mitgliedern nunmehr seit 4 Jahren mitgetragene Forderung
für einen Zukunftstarifvertrag wäre ein starkes Mittel, auch
gegenüber der von der Bundesregierung gewollten Tarifeinheit, um als
integrierter Teil seiner Gewerkschaft für seine Forderungen und
damit für seine Gewerkschaft zu kämpfen und zu streiken. Einen
Grund und eine Forderung hat heutzutage wohl jeder Beschäftigte, um
dafür zu streiken. Eine Versicherung ist es jedoch gerade nicht, wie
die Stimmen und Abstimmungen unter den GDL Mitgliedern zeigen.
Der
Versuch, nun eine Opposition innerhalb der GDL zu provozieren, der man die Verantwortung für den tariflichen und
gewerkschaftspolitischen Untergang der GDL zuschieben kann, wird wohl
nicht aufgehen. Die GDL bleibt die Gewerkschaft ihrer Mitglieder
und nicht die ihrer Funktionäre. Ob in der GDL jedoch zukünftig dogmatische
Funktionäre zum Zuge kommen, oder die Mitglieder, liegt in der
Entschlossenheit, bzw. Passivität/Resignation, eines jeden
Mitglieds, für seine Forderungen, Gewerkschaft und Zukunft zu
kämpfen.
Die
Forderungen für die nächsten Gespräche der GDL mit den DB
Vertretern am 07.02. in Berlin dürften ihnen seit 4 Jahren klar
sein. Auch nach dem nicht legitimierten Rückzug der umfangreichen
Forderungen für einen wirkungsvollen Zukunftstarifvertrag, bleiben
es die Forderungen von uns GDL Mitgliedern und Beschäftigten:
- Arbeitsplätze bei Untauglichkeit / Ausschreibung / Rationalisierung in der Region,
- Arbeitsleben langer Schutz durch LfTV und ZukunftTV für das Zugpersonal bei der DB,
- eine realistische Personalplanung mit dem Ziel, die Arbeitsbelastung zu senken,
- die Leistungsverteilung auf der Grundlage einer realistischen Bedarfsdeckung,
- Beendigung der „Landverschickung“ nach einem ungewollten Arbeitsplatzverlust,
- Altersteilzeit unter Berücksichtigung der speziellen Erfordernisse des Zugpersonals.
Gebt
uns eine Zukunft, sonst seid ihr Vergangenheit!
GDL Zukunftstarifvertrag – Eine (unendliche) Chronologie
September
2009
Rundschreiben des GDL Hauptvorstands:
Rundschreiben des GDL Hauptvorstands:
Schutz
vor Entgeltverlusten bei Berufsunfähigkeit
Zum
Abschluss der Tarifverhandlungen vom 31.01.2009 wird eine
Verhandlungsverpflichtung mit dem Ziel, bis 30. Juni 2009,
spätestens aber bis zum Dezember 2009 eine Lösung herbeizuführen.
„Bis
heute ist jedoch nicht zu erkennen, dass der AG bereit ist, seine
schriftlich abgegebene Verpflichtung zu erfüllen. Sollte die
Verweigerungshaltung beibehalten werden, wird die GDL diese
Forderungen im Rahmen der Tarifrunde 2010 erneut stellen und ihre
Erfüllung zur Abschlussbedingung machen.“
„Der
GDL ist in aller Klarheit bewusst, wie wichtig Schutz vor
Entgeltverlusten bei Berufsunfähigkeit gerade für das
Eisenbahnfahrpersonal ist. Zurzeit sind – im Rahmen der
bestehenden Friedenspflicht – die Handlungsmöglichkeiten der GDL
jedoch auf Argumentieren und Einforderung ... beschränkt.“
Dezember
2010
ein
Jahr nach der Verhandlungsverpflichtung!!!
Aus
den Forderungen der GDL zur Tarifrunde zum LfTV 2010/2011
Soziales,
demografischer Wandel, Altersteilzeit
- Abschluss einer Altersteilzeitregelung. Details bleiben den Tarifverhandlungen vorbehalten.
- arbeitgeberfinanzierten Versicherungspakets innerhalb des LfTV
- Übergangsgeld bei Berufsunfähigkeit in Höhe von 10.000 Euro
Im
BuRa-LfTV steht zur gleichen Zeit im § 8:
Verlust
der persönlichen Eignung
- psychischen oder physischen Einschränkungen, die ihre arbeitsvertraglich vereinbarte Tätigkeit nicht mehr ausüben können, darf [nicht] ... gekündigt werden.
- haben Anspruch auf Weiterbeschäftigung im gleichen Betrieb ... im Unternehmen ... im Konzern. ...
- Qualifizierung ... erforderlich,trägt der AG ...trägt Kosten ... Anspruch auf Urlaubsentgelt
- Jahresvergütung in neuer Tätigkeit weniger als 90 Prozent ... Anspruch auf eine Ergänzungszulage... Die Ergänzungszulage wird neu berechnet, wenn die Jahresvergütung ... steigt ...
April-2011
Tarifabschluss
mit Eckpunktepapier - Verhandlungsverpflichtung 2. Runde!!!
Eckpunkte
zum ZukunftTV
- betriebliche Altersversorgung
- Beschäftigungssicherung
- Im Fall nicht nur vorübergehender Leistungseinschränkung
- bei Rationalisierungen
- bei Ausschreibungen
- Arbeitsplatz- und Arbeitszeitgestaltung
- Betriebliche Transparenz über Arbeitsplatzbedarf und Personalbestandsentwicklung
- Unternehmensübergreifende Bestandssicherung
- Sicherung hinsichtlich Bestand des Arbeitsverhältnisses und Einkommen bei beruflich bedingter Unfähigkeit verbesserter regionaler Ausprägung
- Sicherung hinsichtlich Bestand des Arbeitsverhältnisses und Einkommen bei traumatischen Ereignissen mit verbesserter regionaler Ausprägung
- Sicherung hinsichtlich Bestand des Arbeitsverhältnisses und Einkommen bei anderen als beruflichen Ursachen herrührenden Ursachen mit einer abgestuften verbesserter regionaler Ausprägung
- Pensionsfond
Bis
spätestens 31.12.2011 sollte die Endfassung des gesamten ZukunftTV
erstellt sein.
Februar
2012
Erste
Tarifrunde„ZukunftTV“ am 05.01.2012.
Aus
der Voraus: „Das werden keine einfachen Verhandlungen... auf
einen ambitionierten Fahrplan verständigt.“ so Weselsky.
März
2012
Die
Verhandlungen werden abgebrochen,
...
weil der Arbeitgeber die Lokführer bei Beschäftigungswegfall nach
Belieben in Bedarfsregionen versetzen dürfen. Egal ob sie
unverschuldet untauglich wurden (Eisenbahnunfälle/traumatische
Ereignisse/ Krankheiten, die mit der beruflichen Belastung in
Zusammenhang stehen) oder nicht.
Februar
2013
Arbeit
zum Menschen - Fast vier Jahre sind nun vergangen!!!
Voraus-Artikel
aus der Hauptvorstandsitzung:
Am
25. Januar 2013 findet eine erneute Runde zu den Tarifverhandlungen
statt. Obwohl die DB besteht und ausdrücklich auf die
unbegrenzte Versetzungsmöglichkeit in Bedarfsregionen besteht.
„Es
kann nicht sein, dass das Zugpersonal erst einmal kreuz und quer
durch Deutschland fahren muss, um seinen Arbeitsplatz zu
erreichen – erst recht nicht in einem großen Unternehmen wie der
DB.“ ... Die GDL wird deshalb eine exakte und an den Bedürfnissen
des Zugpersonals ausgerichtete Personalplanung, die den Namen auch
verdient, zu einem der Kernthemen in den bevorstehenden
Tarifverhandlungen machen. Nur ständiges darüber reden, wie gut es
dem AG mit dem Zugpersonal meint, hilft nicht. Ohne konkrete
tariflichen Bestimmungen die unsere Klientel vor Überlastung und
permanenter Inanspruchnahme schützen.“ so Weselsky.
Die
Grundlage ist aber weiterhin der Tarifabschluss vom 15. April 2011:
- Schutz des Arbeitsverhältnisses und des Einkommens bei beruflich bedingter Fahrdienstuntauglichkeit mit einer „regionalen Ausprägung",
- Schutz des Arbeitsverhältnisses und des Einkommens bei nicht beruflich bedingter Fahrdienstuntauglichkeit und
- Schutz der Lokomotivführer der DB Regio AG, wenn der Betreiberwechseltarifvertrag keine vollständige Lösung ermöglicht.
Erst
wenn diese Kernforderungen erfüllt sind, wird die GDL die weiteren
Inhalte, wie den Ausgleich der Folgen des demografischen Wandels oder
Arbeitszeitthemen verhandeln.
[
Der Agv-MoVe sagte eine zügige Lösung zu und für die nächste
Verhandlungsrunde am 15. März 2013 ein Angebot unterbreiten. ]
Mai
2013
Leitantrag
zur Generalversammlung vom 14. bis 15. Mai 2013.
Inhalt
des ZukunftTV:
- Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- Regelung zur Altersteilzeit
- Nachwuchsgewinnung
- Anspruch auf Teilzeitarbeit
- eine Übernahmeverpflichtung aller Azubis
- Rückkehr in eine Vollzeitbeschäftigung
- Schutz vor verbalen und tätlichen Übergriffen während der Arbeit.
Zentrales
Ziel ist jedoch der Schutz des Arbeitsverhältnisses und des
Einkommens.
Drei
Phasen des Schutzes bei zwei Schutz-Niveaus.
Erstes
Niveau „Schutz“: Bei Fahruntauglichkeit die nicht auf die
Tätigkeit oder Unfälle - wie z. B. Suizide - zurückzuführen
ist oder bei Wegfall von Arbeit.
- Phase 1 Wegfall von Beschäftigung absehbar
- Phase 2 beginnt mit dem tatsächlichen Wegfall der Beschäftigung und dauert neun Monate.
- Anspruch auf 100 Prozent der bisherigen Vergütung.
- Es muss einer neuen Tätigkeit vor Ort angeboten werden.
- Phase 3 schließt unmittelbar an Phase 2 an und ist unbefristet
- Anspruch auf 90 Prozent der bisherigen Vergütung.
- Es muss einer neuen Tätigkeit in der Region angeboten werden.
- Tätigkeit nicht im gleichen Unternehmen, sondern im betrieblichen Geltungsbereich des LfTV. Von der DB Regio AG kann durchaus eine Beschäftigung bei der DB Schenker Rail AG zugewiesen werden.
- Die „Region“ soll anhand der Wegezeit zum neuen Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln festgelegt werden.
Zweites
Niveau: Schutz plus“: Sollen Arbeitnehmer beanspruchen können,
die ihre Tätigkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, die
mit ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen.
- Anspruch auf dauerhafte 100-prozentige Sicherung ihres Einkommens
- Es muss einer neuen Tätigkeit vor Ort angeboten werden.
Hinsichtlich
der Art der neuen Tätigkeit soll es für beide Schutzstufen nur eine
Übernahmeverpflichtung für Tätigkeiten mit gleicher Vergütung
auf Basis 100 beziehungsweise 90 Prozent geben.
Für
den Geltungsbereich des LfTV endeten spätestens am 31. März 2013
alle Übergangs- und Zwischenlösungen. Für Lokomotivführer
gelten daher derzeit keine Schutzregelungen außer für diejenigen
Lokführer die das 55. Lebensjahr vollendet und zehn Jahre
Betriebszugehörigkeit erreicht haben.
Eine
zentrale Forderung der GDL ist es auch, dass der bisherige
Arbeitgeber stets Arbeitsvertragspartei des Arbeitnehmers bleibt. Im
DemograieTV wird dieser schrittweise durch DB JobService
ersetzt.
„Es
ist wahrlich nicht zu erwarten, dass der Arbeitgeber auch nur
ansatzweise einigungsbereit ist. Menschen sind [aber] keine
verschiebbaren Posten... der ZukunftTV wird die Arbeit zu den
Menschen bringen.“ so
Weselsky.
Juni
2013
Interesse
an Einigung!?!? GDL-Aushang:
Zur
Wiederaufnahme der Tarifverhandlungen am 19. Juli 2013 wird nochmals
klargestellt, dass für die Lokomotivführer eine umfangreiche
Beschäftigungssicherung durchgesetzt werden soll. Insbesondere für
Kollegen, die derzeit keinerlei Schutz haben. Verankert werden
die Schutzmechanismen im LfTV und im ZukunftTV.
Personalvorstand
Ulrich Weber sichert bis zur Fortsetzung der Tarifverhandlungen am
16. September 2013 das erste Angebot zum ZukunftTV zu. „Jetzt
kommt Bewegung in die Sache.“
Die
GDL fordert:
- einen dauerhaft und regional ausgeprägten Schutz im LfTV bei Arbeitsunfällen / Fahrdienstuntauglichkeit / Rationalisierung,
- den dauerhaften Erhalt der Schutzmechanismen durch den LfTV und den ZukunftTV,
- eine stärkere regionale und örtliche Ausprägung der Arbeitsplatzangebote in den Transportbereichen,
- eine realistische Personalplanung mit dem Ziel, die Dauerbelastung zu senken,
- die Leistungsverteilung auf der Grundlage einer realistischen Bedarfsdeckung,
- das Beenden der „Landverschickung“ durch Akzeptanz und Wertschätzung der Lokomotivführer und
- eine Altersteilzeit unter Berücksichtigung der speziellen Erfordernisse des Fahrdienstes.
Es
wurde somit ein Fahrplan vereinbart, der ein ernsthaftes Interesse
des Arbeitgebers an einer Einigung erkennen lässt.
September
2013
genau
4 Jahre nach der ersten Verhandlungsverpflichtung
Am
10. September 2013 kam das Angebot der DB. Dieses Angebot
berücksichtigte jedoch nicht die Forderungen der GDL, sondern
kopierte Regelungen des Demografietarifvertrags.
Es
soll keine Altersteilzeit geben. Es soll auch keinen Anspruch auf
Teilzeit- und auf Rückkehr in eine Vollzeitbeschäftigung geben.
Auszubildende sollen zwar übernommen werden, aber nicht
zwingend im erlernten Beruf. Allenfalls eine Sonderregelung für
traumatische Ereignisse treffen. Ansonsten soll es weitergehen wie im
Beschäftigungssicherungstarifvertrag (BeSiTV).
Davon
rückte er auch am 30. September 2013 nicht ab.
[
Die GDL unterbreitete dennoch Kompromissvorschläge. So wäre es
vorstellbar, dass nach drei Jahren doch eine bundesweite Versetzung
möglich wird, wenn ein Arbeitnehmer gesundheitlich
beeinträchtigt ist und die Beeinträchtigung nicht auf die
berufliche Tätigkeit zurück geht. ]
Dezember
2013
„Nun
ist Schluss mit lustig, die Geduld der DB Lokomotivführer ist am
Ende."
Die
Wertschöpfung pro Arbeitnehmer des Konzerns hat sich mehr als
verdoppelt. Zum Ende dieses Jahres werden gut 108 Prozent erwartet
oder eine Erhöhung von 27 800 Euro (1994) auf 57 900 Euro (2013).
Laut DB ist die Produktivität von 1994 (100%) bis 2011 auf 184%
gesteigert. Und soll noch weiter erhöht werden und gleichzeitig die
Mitarbeiterzufriedenheit.
Es
sind auch nicht nur die Ausschreibungen im SPNV, sondern auch
gesundheitliche Gefahren und Erschwernisse für Familie und Freunde
durch den Allein- und den Wechselschichtdienst. Dem gegenüber stehen
hohe Anforderungen an die gesundheitliche Eignung.
Unfallgefahren sind ebenso präsent wie die Gefahr, mit den Folgen
von Personenunfällen fertig werden zu müssen. Gesetzliche
Qualifizierungsregelungen müssen ebenso erfüllt werden, wie
die sichere Anwendung nicht nur des Vorschriftenwerks, sondern auch
der Hunderten von Weisungen des Arbeitgebers. Denn letztendlich sind
es die Lokomotivführer, die als letztes Glied einer Kette mit den
Folgen von technischen Problemen, Fehlplanungen, Fehleinschätzungen
und einer generellen Ahnungslosigkeit der „Manager"
angesichts solch hoher Anforderungen des Berufs fertig werden
müssen.
Mit
Blick auf das Durchschnittsalter der DB Lokomotivführer von etwas
mehr als 48 Jahren und mit Blick auf ihre Belastung ist vor allem ein
wirksamer Schutz bei gesundheitsbedingten Einschränkungen
zwingend erforderlich.
Lokführer
haben drei Millionen Überstunden (Überstunden plus offene
Urlaubsansprüche) angesammelt und sind damit die am stärksten
belastete Berufsgruppe im DB-Konzern.
Die
Bundestarifkommission der GDL hat deshalb einstimmig
beschlossen,(!!!)
- alle gestellten Forderungen zum ZukunftTV zurückzunehmen und die Tarifverhandlungen zum ZukunftTV für gescheitert zu erklären,
- stattdessen eine Lizenzverlust-Versicherung zu fordern und
- diese Forderung erforderlichenfalls mittels Arbeitskampf durchzusetzen.
[
Mit welcher Legitimation wurden die Forderungen zum ZukunftTV
zurückgezogen? Der GDL Bundesvorsitzende droht in den Medien mit
Streik für (s)eine Versicherung, die kaum ein Lokführer kennt und
bereit ist zu streiken. ]
Januar
2014
„Offenes
Verhandlungsangebot der DB"
- Arbeitslebenslanger Schutz vor Kündigung aus betriebsbedingten Gründen aller Art und ebenso aus personenbezogenen Gründen infolge Einschränkung der Leistungsfähigkeit, insbesondere bei Fahrdienstuntauglichkeit, auch wenn keine neue Beschäftigung angeboten werden kann.
- Arbeitslebenslange Entgeltsicherung, die zunächst ein Jahr lang 100 % beträgt, weitere 2 Jahre mindestens 85/90 % und für den Rest des Arbeitslebens bei der DB mindestens 80 %, wenn keine neue Beschäftigung vermittelt werden kann.
- Anspruch auf Vermittlung auf einen möglichst wohnortnahen Arbeitsplatz mit möglichst dem bisherigen Entgelt entsprechenden Bedingungen und zusätzlich erhebliche Leistungen bei Umzug, längeren Wegezeiten und evtl. Entgeltdifferenzen usw.
- In diesem Angebot haben wir ausdrücklich Verhandlungen über besondere Leistungen bei Verlust der Fahrdiensttauglichkeit angeboten und dazu wörtlich ausgeführt: „Dies könnte beispielsweise im Zusammenhang mit den Folgen traumatischer Ereignisse von Bedeutung sein, die typischerweise und am häufigsten bei Lokomotivführern vorkommen.
„Wir
halten fest, dass damit das Verhandlungsergebnis vom 15. April 2011
in allen anderen Punkten restlos erfüllt ist, da alle anderen Punkte
bereits umgesetzt sind.
Die
§§ 12 und 61 LfTV werden so geändert, dass der von einem
traumatischen Ereignisbetroffene Lokomotivführer eine
danach eigentlich zumutbare Tätigkeit ablehnen und die Aufhebung des
Arbeitsverhältnisses verlangen kann. Er hat in diesem Fall Anspruch
auf eine Abfindung, die so bemessen wird, dass für die Dauer von
drei Jahren nach dem Ausscheiden 80 % seines bisherigen
Netto-Tabellenentgelts gesichert ist.
Wir
fordern aber eine (rechtssichere) Klarstellung, dass mit demevtl.
Abschluss eines Tarifvertrages über unser obiges Angebot alle
übrigen, in Ziff IV/ Anlage 5 des Verhandlungsergebnisses vom
15. April 2011 (Eckpunktepapier) vereinbaren Bedingungen bis zum
Ablauf der Laufzeit des evtl. Tarifvertrages von dessen
Friedenspflicht erfasst werden. Ein solcher Tarifvertrag hat eine
Laufzeit von fünf Jahren zu umfassen." so die
Verhandlungsführer der DB AG.
Februar
2014
Keine
Arbeitskämpfe bis 7. Februar 2014
Die
Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) kann trotz eingehender
Prüfung nicht feststellen, ob das Angebot der Deutschen Bahn eine
Mogelpackung ist. „Die
Verschleierungstaktik der DB dient, wie immer in den von ihr
provozierten Auseinandersetzungen, allein dem Zweck, sich auf
der Seite der Guten darzustellen. Das lebt sie auch
gerne auf dem Rücken der Lokomotivführer aus“, so der
GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky.
Trotzdem
hat die GDL jetzt für den 7. Februar 2014 einen Verhandlungstermin
in Berlin vereinbart. Das heißt, bis zu diesem Tag finden keine
Arbeitskämpfe statt.
„Wir
werden ohne Wenn und Aber die berechtigten berufsspezifischen
Interessen der Lokomotivführer vertreten, weil das niemand
besser kann als wir. Nur wir sind auch dazu legitimiert, denn wir
handeln im Auftrag der zu 80 Prozent bei uns organisierten
Lokomotivführer der DB.“
[
Die bereits seit dem Jahr 2009 definierten Forderungen der Lokführer
für einen Zukunftstarifvertrag sind umfänglich und
unmissverständlich dargestellt. Es kann nun nur noch um die
Umsetzung dieser berechtigten Forderungen gehen, die keiner weiteren
Überprüfung bedarf. Ein Streik ist offensichtlich nun das einzige
und nach 4 Jahren ein legitimes Mittel zur Durchsetzung des
Zukunftstarifvertrages. ]
[
Diese Chronik besteht nicht auf
ihre Vollständigkeit, da Abreden und konkrete Inhalte aus den
Verhandlungen und Gesprächen der Vertreter der GDL und DB AG noch
immer zurückgehalten werden. ]
Bundesweite Mitgliederversammlung der GDL
Die GDL lädt alle Mitglieder zu einer Veranstaltung am 26. Februar 2014
von 11.00 bis 15.00 Uhr, Lokhalle Göttingen „Halle 1“, Bahnhofsallee 1B, 37081 Göttingen (direkt am ICE-Bahnhof) ein.
Wir informieren über: Aktuelle Tarifverhandlungen, Betriebsratswahlen und Tarifeinheit.
Dazu erwarten wir unter anderem den Vorsitzenden des
Marburger Bundes Rudolf Henke und den Vorsitzenden des dbb Klaus
Dauderstädt.
Wir werden ein deutliches Signal setzen!
Anmeldungen und Informationen bitte über den Ortsgruppenvorstand vornehmen.
http://www.gdl.de/Aktuell-2014/AushangReport-1390472893
GDL Aushang als PDF
Der Veranstaltungsort der GDL Mitgliederversammlung:
LOKHALLE GÖTTINGEN
- Projektträger GWG mbH
Die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Göttingen mbH (GWG) arbeitet als Dienstleiter der Göttinger Wirtschaft.
Seit inzwischen 20 Jahren findet die GWG, mit ihren weitverzweigten Kontaktnetzwerken zur regionalen Wirtschaft, zu Kommunen, Land, Bund, EU sowie Hochschulen und Forschungsinstitutionen Lösungen für alle Fragen der Unternehmens- und Standortentwicklung. Sie ist Mittler zur Verwaltung und anderen Behörden, vermittelt Gewerbeflächen, hilft bei Betriebserweiterungen, -verlagerungen oder -neuansiedlungen und berät bei Genehmigungsverfahren.
Mit ihren 30 Mitarbeitern unterstützt sie Antragsteller bei öffentlichen Förderprogrammen, fördert Unternehmensgründungen, Kooperationen und initiiert Netzwerke. Die zwei von der GWG gemanagten Locations LOKHALLE und Stadthalle machen Göttingen weit über die Region hinaus zu einem wichtigen Veranstaltungsort.
Die An- und Abfahrt zur GDL Mitgliederversammlung:
Mit umweltfreundlicher Unterstützung der Deutschen Bahn AG:
ETF - AKTIONSAUFRUF - 25. Februar 2014
ES GEHT UM DIE
ZUKUNFT DER BAHNBESCHÄFTIGTEN IN EUROPA
4. EISENBAHNPAKET PLENARABSTIMMUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTES IN STRASSBURG
ETF - AKTIONSAUFRUF
25. Februar 2014, 13.00 Uhr – 15.30 Uhr,
Europäisches Parlament, Straßburg
WARUM DIESER AKTIONSAUFRUF?
Ende Februar wird das Europäische Parlament über das so genannte 4. Eisenbahnpaket abstimmen. Es handelt sich um die erste wichtige Entscheidung eines der beiden europäischen Gesetzgeber (der andere ist der Verkehrsministerrat) zu den sechs europäischen Gesetzestexten, aus denen das Paket besteht. Diese europäischen Rechtsvorschriften sind für alle EU - Mitgliedstaaten (und Beitrittskandidaten) verbindlich und werden die zukünftigen Rahmenbedingungen für den Eisenbahnsektor und folgerichtig für dessen Arbeitnehmer festlegen.1
WAS STEHT AUF DEM SPIEL?
In der politischen Säule dieses 4. Eisenbahnpakets schlug die Europäische Kommission Marktöffnung so wie Wettbewerb für den inländischen Schienenpersonenverkehr vor und gefährdete die Existenz integrierter Eisenbahnverkehrsunternehmen durch die Festlegung strikter Bedingungen (Chinese Wall) für die Organisation integrierter Unternehmen.Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlamentes hat zwar einige Bestimmungen abgeändert und teilweise „gelockert“, jedoch grundsätzlich den Ansatz der Kommission bei seiner Abstimmung am 17. Dezember 2013 bekräftigt:
Ein positiver Aspekt: der Abstimmung vom 17. Dezember 2013: Der Verkehrsausschuss des EP hat den sozialen Teil der PSO-Verordnung gestärkt, indem den zuständigen Behörden vorgeschrieben wird, soziale Normen bei wettbewerblichen Ausschreibungen und/oder Personaltransfers im Fall eines Betreiberwechsels zur Auflage zu machen.
Sehr negativ: Der Verkehrsausschuss führte das Thema eines Mindestdienstes bei Streiks (als ein Erwägungsgrund) ein und attackiert damit das Grundrecht auf Streik.
WELCHE FOLGEN GÄBE ES FÜR DIE ARBEITNEHMER DER EISENBAHN?
In aller Kürze: Mit der Ausdehnung des Wettbewerbs auf den inländischen Schienenpersonenverkehr und der Aufspaltung der verbleibenden integrierten Unternehmen werden sich der bereits in der Vergangenheit erlebte Privatisierungsprozess und Druck zur Kostensenkung mit den bekannten Folgen fortsetzen:
Wettbewerb mit offenem Zugang im Schienenpersonenverkehr bedeutet, dass man sich die Rosinen in Form von rentablen Linien herauspickt. Zwei oder drei Betreiber stehen auf der gleichen Linie in direktem Wettbewerb – über den Preis. Die Arbeitsbedingungen stehen auf dem Spiel: Nicht nurbei dem neuen, sondern auch bei dem alten Betreiber. Beide müssen Gewinne erwirtschaften. Im Zuge der erwarteten Verluste des Netzbetreibers können weniger rentable Angebote auf anderen Linien bzw. außerhalb der Spitzenzeiten nicht länger finanziert werden. Möglicherweise stünden die Fahrgäste auf den rentablen Linien auf der Gewinnerseite, während sie anderswo die Verlierer wären. Die Allgemeinheit muss mehr zahlen, wenn das gleiche Angebot in weniger versorgten Regionen beibehalten werden soll.
Mehr wettbewerbliche Ausschreibung im öffentlichen Verkehr gegen die Direktvergabe öffentlicher Dienstleistungsverträge: Zwei, drei oder mehr Betreiber unterbreiten ein Angebot für den Verkehrsbetrieb auf einer Linie bzw. einer Reihe von Linien für einen begrenzten Zeitraum. Üblicherweise erhält der günstigste Bieter den Zuschlag. Die Arbeitnehmer schweben in ständiger Ungewissheit. An die Stelle guter Beschäftigung treten prekäre Verhältnisse, bzw. die Arbeitsplätze werden vollkommen abgebaut. Im Personenverkehr sind insbesondere die Arbeitsplätze des Zugbegleitpersonals in Gefahr. Die existierenden Statuten des Personals traditioneller Eisenbahnverkehrsunternehmen sind bedroht. Der Verkehrsausschuss des EP räumte diese Auswirkungen ein und verabschiedete eine Bestimmung, in der zuständige Behörden verpflichtet werden, soziale Normen festzulegen und/oder dem neuen Betreiber die Übernahme des Personals vorzuschreiben, wenn es einen Wechsel gibt. Aber sind diese Regeln wirklich wasserdicht?
Die Position integrierter Eisenbahnverkehrsunternehmen: Es gibt eine klare Priorität für die Trennung von Infrastrukturmanagement und Betrieb mit der Idee, dies würde den Wettbewerb besser gewährleisten. Integrierte Unternehmen sind noch immer zulässig, allerdings unterstrikten Auflagen, die sie nutzlos machen. Die Opfer sind die Arbeitnehmer der Eisenbahn. Es wird schwieriger sein, eine sichere Beschäftigung zu garantieren, ins besondere für Beschäftigte mit Sicherheitsaufgaben, die aus medizinischen Gründen nicht länger an ihren Arbeitsplätzen tätig sein können. Die Umstände zur Bewahrung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen werden erschwert, und einheitliche Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten der Eisenbahn geraten in Gefahr.
WAS WOLLEN WIR VON DEN MITGLIEDERN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTES?
WAS IST ZU TUN?
Auf nach Straßburg! Wir sollten uns vor dem Europäischen Parlament Gehör verschaffen! Die ETF ruft zu einer Kundgebung am 25. Februar 2014 (etwa 13 – 15 Uhr) vor dem Europäischen Parlament in Straßburg auf. Wir müssen zahlreich erscheinen und mit vielen Ländern vertreten sein, um gegenüber den europäischen Parlamentsabgeordneten unsere Wut und unsere Forderungen zu zeigen und kundzutun.
4. EISENBAHNPAKET PLENARABSTIMMUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTES IN STRASSBURG
ETF - AKTIONSAUFRUF
25. Februar 2014, 13.00 Uhr – 15.30 Uhr,
Europäisches Parlament, Straßburg
WARUM DIESER AKTIONSAUFRUF?
Ende Februar wird das Europäische Parlament über das so genannte 4. Eisenbahnpaket abstimmen. Es handelt sich um die erste wichtige Entscheidung eines der beiden europäischen Gesetzgeber (der andere ist der Verkehrsministerrat) zu den sechs europäischen Gesetzestexten, aus denen das Paket besteht. Diese europäischen Rechtsvorschriften sind für alle EU - Mitgliedstaaten (und Beitrittskandidaten) verbindlich und werden die zukünftigen Rahmenbedingungen für den Eisenbahnsektor und folgerichtig für dessen Arbeitnehmer festlegen.1
WAS STEHT AUF DEM SPIEL?
In der politischen Säule dieses 4. Eisenbahnpakets schlug die Europäische Kommission Marktöffnung so wie Wettbewerb für den inländischen Schienenpersonenverkehr vor und gefährdete die Existenz integrierter Eisenbahnverkehrsunternehmen durch die Festlegung strikter Bedingungen (Chinese Wall) für die Organisation integrierter Unternehmen.Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlamentes hat zwar einige Bestimmungen abgeändert und teilweise „gelockert“, jedoch grundsätzlich den Ansatz der Kommission bei seiner Abstimmung am 17. Dezember 2013 bekräftigt:
- Liberalisierung
des inländischen Schienenpersonenverkehrs und insbesondere für den
Hochgeschwindigkeitsverkehr (Liberalisierung mit offenem Zugang);
- Förderung und
Erleichterung wettbewerblicher Ausschreibungen des öffentlichen
Schienenpersonenverkehrs (Fragmentierung der Verträge, Zugang zum
rollenden Material durch die Übertragung des finanziellen Risikos
auf die öffentlichen Behörden, strikte Bedingungen für die
Direktvergabe öffentlicher Dienstleistungsverträge, wobei der
Kommission die vollständigen Befugnisse erteilt werden, um die
Kriterien zu definieren);
- Priorität für
die Trennung von Infrastrukturmanagement und Betrieb durch eine
Verschärfung der Bedingungen für integrierte
Eisenbahnverkehrsunternehmen;
Ein positiver Aspekt: der Abstimmung vom 17. Dezember 2013: Der Verkehrsausschuss des EP hat den sozialen Teil der PSO-Verordnung gestärkt, indem den zuständigen Behörden vorgeschrieben wird, soziale Normen bei wettbewerblichen Ausschreibungen und/oder Personaltransfers im Fall eines Betreiberwechsels zur Auflage zu machen.
Sehr negativ: Der Verkehrsausschuss führte das Thema eines Mindestdienstes bei Streiks (als ein Erwägungsgrund) ein und attackiert damit das Grundrecht auf Streik.
WELCHE FOLGEN GÄBE ES FÜR DIE ARBEITNEHMER DER EISENBAHN?
In aller Kürze: Mit der Ausdehnung des Wettbewerbs auf den inländischen Schienenpersonenverkehr und der Aufspaltung der verbleibenden integrierten Unternehmen werden sich der bereits in der Vergangenheit erlebte Privatisierungsprozess und Druck zur Kostensenkung mit den bekannten Folgen fortsetzen:
- Personalabbau;
- Zunahme von
Auslagerung und Fremdvergabe von Dienstleistungen;
- Zunahme
atypischer und prekärer Beschäftigung;
- Zunahme der
Nutzung von Zeitarbeitern;
- Intensivierung
von Arbeitspensum und Arbeitsdruck;
- Zunahme von
flexiblen Arbeitszeiten, aufgeteilten Arbeitsschichten, Überstunden.
Wettbewerb mit offenem Zugang im Schienenpersonenverkehr bedeutet, dass man sich die Rosinen in Form von rentablen Linien herauspickt. Zwei oder drei Betreiber stehen auf der gleichen Linie in direktem Wettbewerb – über den Preis. Die Arbeitsbedingungen stehen auf dem Spiel: Nicht nurbei dem neuen, sondern auch bei dem alten Betreiber. Beide müssen Gewinne erwirtschaften. Im Zuge der erwarteten Verluste des Netzbetreibers können weniger rentable Angebote auf anderen Linien bzw. außerhalb der Spitzenzeiten nicht länger finanziert werden. Möglicherweise stünden die Fahrgäste auf den rentablen Linien auf der Gewinnerseite, während sie anderswo die Verlierer wären. Die Allgemeinheit muss mehr zahlen, wenn das gleiche Angebot in weniger versorgten Regionen beibehalten werden soll.
Mehr wettbewerbliche Ausschreibung im öffentlichen Verkehr gegen die Direktvergabe öffentlicher Dienstleistungsverträge: Zwei, drei oder mehr Betreiber unterbreiten ein Angebot für den Verkehrsbetrieb auf einer Linie bzw. einer Reihe von Linien für einen begrenzten Zeitraum. Üblicherweise erhält der günstigste Bieter den Zuschlag. Die Arbeitnehmer schweben in ständiger Ungewissheit. An die Stelle guter Beschäftigung treten prekäre Verhältnisse, bzw. die Arbeitsplätze werden vollkommen abgebaut. Im Personenverkehr sind insbesondere die Arbeitsplätze des Zugbegleitpersonals in Gefahr. Die existierenden Statuten des Personals traditioneller Eisenbahnverkehrsunternehmen sind bedroht. Der Verkehrsausschuss des EP räumte diese Auswirkungen ein und verabschiedete eine Bestimmung, in der zuständige Behörden verpflichtet werden, soziale Normen festzulegen und/oder dem neuen Betreiber die Übernahme des Personals vorzuschreiben, wenn es einen Wechsel gibt. Aber sind diese Regeln wirklich wasserdicht?
Die Position integrierter Eisenbahnverkehrsunternehmen: Es gibt eine klare Priorität für die Trennung von Infrastrukturmanagement und Betrieb mit der Idee, dies würde den Wettbewerb besser gewährleisten. Integrierte Unternehmen sind noch immer zulässig, allerdings unterstrikten Auflagen, die sie nutzlos machen. Die Opfer sind die Arbeitnehmer der Eisenbahn. Es wird schwieriger sein, eine sichere Beschäftigung zu garantieren, ins besondere für Beschäftigte mit Sicherheitsaufgaben, die aus medizinischen Gründen nicht länger an ihren Arbeitsplätzen tätig sein können. Die Umstände zur Bewahrung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen werden erschwert, und einheitliche Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten der Eisenbahn geraten in Gefahr.
WAS WOLLEN WIR VON DEN MITGLIEDERN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTES?
- Den Vorschlag
zur Liberalisierung des inländischen Schienenpersonenverkehrs
ablehnen;
- Eine weitere
Fragmentierung durch Trennung von Infrastrukturmanagement und
Betrieb sowie eine Gefährdung integrierter Unternehmen ablehnen;
- Das Recht der
Mitgliedstaaten respektieren, die öffentlichen
Verkehrsdienstleistungen bestmöglich unter Berücksichtigung der
besonderen Bedürfnisse ihrer Bürger und Regionen zu organisieren;
- Sicherstellen,
dass die Rechte und Bedingungen der Eisenbahnbeschäftigten stets
geschützt sind, da sie Grundvoraussetzungen für sichere,
geschützte, gut funktionierende und hochwertige
Eisenbahndienstleistungen sind;
- Hände weg vom
Streikrecht; die Einführung eines Mindestdienstes in Streikfällen
ablehnen;
- Nicht vergessen, dass der Schienenverkehr eine öffentliche Dienstleistung darstellt!
WAS IST ZU TUN?
Auf nach Straßburg! Wir sollten uns vor dem Europäischen Parlament Gehör verschaffen! Die ETF ruft zu einer Kundgebung am 25. Februar 2014 (etwa 13 – 15 Uhr) vor dem Europäischen Parlament in Straßburg auf. Wir müssen zahlreich erscheinen und mit vielen Ländern vertreten sein, um gegenüber den europäischen Parlamentsabgeordneten unsere Wut und unsere Forderungen zu zeigen und kundzutun.
1 Das
EU-Mitentscheidungsverfahren sieht zwei oder sogar drei Lesungen in
beiden Kammern vor, EP und Rat. Diese Abstimmung ist der Beschluss
des Europäischen Parlamentes in erster Lesung. Allerdings ist sie
sehr wichtig, da sie als Richtschnur für die Position des EP in
seinen zukünftigen Verhandlungen mit dem Rat gilt.
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