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Donnerstag, 5. Dezember 2013

Das gewerkschaftliche Verständnis von Demokratie

Spätestens wenn den Bürokraten und hauptamtlichen Mitarbeitern in den Gewerkschaften die Entscheidungen der Basis nicht mehr passen, stellt sich zu oft eine ganz eigene Art von Demokratieverständnis in den Gewerkschaften dar.

Gerade wo es jetzt wieder um die Betriebsratswahlen geht, blühen die Hauptamtlichen in den Gewerkschaften mit ganz kreativen Mitteln und Wegen regelrecht auf, um ihre “richtigen“ Schäfchen ins Trockene zu bringen. Da zählen schnell mal die Entscheidungen der gewerkschaftlichen Basis nicht mehr.

Dafür soll man dann auch noch Verständnis haben, weil ja angeblich nicht jeder Kollege dem Betriebsrat gewachsen ist. Wie soll er auch, wenn er nicht mit seinen Aufgaben wachsen kann. Bringe deinem Kind bloß nicht das Laufen bei, es könnte ja dadurch seine eigene Wege gehen.

Probleme gibt es gerade dann, wenn sich die Basis in den Gewerkschaften die Mauschelein der Hauptamtlichen nicht mehr länger bieten lassen und ihre Entscheidungen vor Ort, für ihren Betrieb, nicht von den Funktionären infrage stellen lassen. Offene Briefe an die Gewerkschaftsmitglieder, Anfeindungen unter der Gürtellinie und Verrat an den Feind sind dabei nicht unüblich, um die Gewerkschaftspolitik und Vorzüge des Apparats nicht zu stören.

Wenn es ihn den überhaupt gibt, dann ist der Beschluss einer gewerkschaftlichen Betriebsgruppe für ihre Betriebsratsliste in ihrem Betrieb der Beschluss von den Mitgliedern ihrer Gewerkschaft und ist nicht durch einen weiteren übergeordneten Vorstand in der Gewerkschaft infrage, oder gar geändert zu werden. Wenn man es denn mit einem Verständnis von Basisdemokratie zu tun hat und nicht nur mit dem Verständnis von einer repräsentativen Demokratie, bei der es nur die Funktionäre sind die wissen was für die Beschäftigten gut und richtig ist.

Denn wenn die Gewerkschaftsbürokratie der Meinung ist alles besser zu wissen und die Mitglieder in der Gewerkschaft alles dumme Kinder sind die sie einfach so entmündigen können, dann kann sie ja mal versuchen ihre Gewerkschaft ohne Mitglieder zu führen. Mal sehen wie weit sie mit ihrem Bürostühlen dabei kommen.

Jeder der bereits an der Findungen und der Kandidatur einer Gewerkschaftsliste bei Betriebsratswahlen mitgemacht hat, wird wissen wovon die Rede ist. Viele Betriebsräte die bereits die Vorzüge des Betriebsratslebens erleben und dann über die Jahre hinweg genießen durften, werden sich persönlich betroffen fühlen, wenn sie andere Gewerkschaftsmitglieder, aus gutem Glauben an der Sache, von ihren Vorzügen verdrängen wollen. Da gibt es keinen Freund mehr, sondern nur noch Feinde.

So werden sich im Betriebsratswahljahr 2014 auch wieder zahlreiche Kollegen, auch über die Gewerkschaftsgrenzen hinweg, auf unabhängigen Betriebsratslisten zusammentun, um das Demokratieverständnis der Gewerkschaftsbürokratie aus dem Weg zu gehen. Mit diesen Erfahrungen entfernen sie sich zusammen mit ihren Wählern immer weiter von ihren Gewerkschaften weg.

Diese behaupten sich mit ihrem eigenen Demokratieverständnis trotzdem immer wieder in den Betriebsräten, weil es oft an einer entsprechenden Alternative fehlt. Laute Töne gibt es vor den Wahlen immer wieder, doch verhallen sie auch schnell wieder, wenn die Wahl gelaufen ist. Für die Beschäftigten bedeutet es wie in der großen Politik nur: Stimme abgeben und Schnauze halten. Wenn sie denn keine Alternative erkennen, bei der sie zukünftig ein direktes Mitbestimmungsrecht in ihren Gewerkschaften und ihrem Betriebsrat erhalten.

Kein Streikverbot per Gesetz!

Rettet die Gewerkschaftsfreiheit – Kein Streikverbot per Gesetz! 

CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, den „Grundsatz der Tarifeinheit“ per Gesetz festzuschreiben. Was so harmlos daherkommt, ist in Wirklichkeit eine Beschneidung von Grundrechten der Arbeitnehmer. Wir fordern die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, kein Gesetz zur beschließen, das in die Gewerkschaftsfreiheit eingreift und das Streikrecht von Hunderttausenden von Arbeitnehmern in Berufs- und Fachgewerkschaften aushebelt.

Unter der Überschrift „Tarifeinheit gesetzlich regeln“ heißt es im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wörtlich:
 „Um den bestehenden Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken, wollen wir den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip unter Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesetzlich festschreiben. Durch flankierende Verfahrensregelungen wird verfassungsrechtlich gebotenen Belangen Rechnung getragen.“

Dahinter verbirgt sich die Forderung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) – unterstützt durch die Spitze des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) – nach einem Gesetz zur Degradierung von Berufs- und Spartengewerkschaften. Schon im Juni 2010 präsentierten BDA und DGB gemeinsam eine gesetzliche Regelung zur Festschreibung der Tarifeinheit nach dem Mehrheitsprinzip. Danach soll in einem Betrieb nur noch derjenige Tarifvertrag zur Anwendung kommen, an den die Mehrzahl der Gewerkschaftsmitglieder in diesem Betrieb gebunden ist. Die zahlenmäßig unterlegene Gewerkschaft würde durch eine solche Erzwingung der Tarifeinheit faktisch ihrer tarifpolitischen Eigenständigkeit beraubt. Darüber hinaus soll sich die Friedenspflicht für die Laufzeit des vorrangigen Tarifvertrages auch auf Tarifverträge der kleineren Gewerkschaft erstrecken. Damit würden vor allem Mitglieder von selbstbewussten Berufs- und Spartengewerkschaften, die meist nur einen bestimmten Teil der Belegschaft vertreten, einer uneingeschränkten Friedenspflicht unterworfen.

Sollte eine solche Regelung Gesetz werden, hätten die Unternehmerverbände ihr erklärtes Ziel erreicht, „durch die Hintertür“, nämlich über eine Änderung des Tarifvertragsgesetzes, erstmalig im bundesdeutschen Recht ein Streikverbot zu verankern.

Begründung:
In den zurückliegenden drei Jahren sind die Forderungen nach einer gesetzlich verordneten Tarifeinheit regelmäßig ins Leere gelaufen. Zu groß waren die verfassungsrechtlichen Bedenken. So hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil zur Anerkennung der Tarifpluralität vom 7. Juli 2010 (4 AZR 537/08) keinen Zweifel daran gelassen, dass die Verdrängung eines Tarifvertrages nach dem Grundsatz der Tarifeinheit mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist.

Koalitionsfreiheit bedeutet: Arbeitnehmer können sich ihre Gewerkschaft frei aussuchen und die von ihnen beauftragten Gewerkschaften können – sofern sie tarifmächtig sind – Tarifverträge aushandeln. Das Recht, Gewerkschaften zu gründen, gilt „für jedermann und für alle Berufe“ (Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz). Dazu gehört auch das Recht zum Streik in Tarifauseinandersetzungen – unabhängig davon, ob für Tarifverträge anderer Gewerkschaften im gleichen Betrieb eine Friedenspflicht gilt. Tarifverhandlungen ohne das Recht zum Streik wären nicht mehr als "kollektives Betteln“ (Bundesarbeitsgericht 1984).

Die Folgen einer verordneten Tarifeinheit hat das BAG in seinem Urteil vom 7. Juli 2010 sehr klar beschrieben: Die Verhandlungsposition der betroffenen Gewerkschaft werde ebenso geschwächt wie ihre Attraktivität, Mitglieder zu werben oder zu erhalten. Mit anderen Worten: Eine Gewerkschaft, deren Tarifverträge durch den Zwang zur Tarifeinheit nach dem Mehrheitsprinzip entwertet werden und die sich dem Tarifdiktat einer zahlenmäßig größeren Gewerkschaft im Betrieb beugen muss, verliert an Akzeptanz, Attraktivität und Bedeutung - und ist damit in ihrer Existenz bedroht. In ihren Auswirkungen würde eine solche Regelung nur noch durch ein Verbot unliebsamer Gewerkschaften übertroffen.

Die Behauptung ist einfach unwahr, eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit sei notwendig, „um den bestehenden Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken“ (Koalitionsvertrag). Tarifpluralismus ist der grundgesetzlich vorgesehene Normalfall und seit Jahren gelebte Realität in der Bundesrepublik Deutschland. So verhandelt beispielsweise der Marburger Bund mit Krankenhausträgern Tarifverträge für die angestellten Ärztinnen und Ärzte und die Vereinigung Cockpit mit Fluggesellschaften Tarifverträge für die Piloten.

Nicht die Berufs- und Fachgewerkschaften sind verantwortlich für die von den Unternehmerverbänden beklagte „Zersplitterung der Tariflandschaft“, sondern die Arbeitgeber selbst. Durch die von den Arbeitgebern aktiv betriebene Zersetzung der Flächentarifverträge zu Gunsten von Verbands- und Haustarifverträgen, die mittlerweile fast 50 Prozent aller gültigen Tarifverträge ausmachen, haben sie selbst zu der Zerklüftung beigetragen, die sie nun so wortreich beklagen. Nach Angaben des BMAS-Tarifregisters (Stand: 31.12.2012) haben 10.116 Unternehmen Firmen-Tarifverträge abgeschlossen, im Jahr 1990 lag deren Anzahl noch bei rund 2.550.

Mit einem Gesetz zur Festschreibung der Tarifeinheit würden sich die Koalitionsparteien auch ins eigene Fleisch schneiden. Man kann nicht auf der einen Seite im Koalitionsvertrag eine „Fachkräfteoffensive“ ankündigen und auf der anderen Seite fachspezifischen Gewerkschaften jeden tarifpolitischen Handlungsspielraum nehmen.

Die Gewerkschaftsfreiheit gilt ausnahmslos für alle Arbeitnehmer in diesem Land. Tarifautonomie und Streikrecht sind unteilbar und keine Privilegien, die nach Gutdünken der Unternehmerverbände verliehen werden!

Deshalb fordern wir die Koalitionsparteien im Deutschen Bundestag auf, kein Gesetz auf den Weg zu bringen, das die Tarifeinheit im Betrieb erzwingt und damit die freie gewerkschaftliche Betätigung faktisch außer Kraft setzt!


Im Namen aller Unterzeichner/innen.
Berlin, 28.11.2013 (aktiv bis 27.05.2014) 

 

SPD will Streikrecht beschränken

Geschrieben von Rainer Balcerowiak
Mittwoch, 4. Dezember 2013 // Duckhome.de

In Kürze werden die Mitglieder der SPD darüber entscheiden, ob es zu einer Großen Koalition kommt. Ich wette gerne eine Kiste Rotwein darauf, dass dieser Fall eintreten wird. Hält jemand dagegen?

Die SPD-Mitglieder haben in ihrer großen Mehrheit in den vergangnen Jahrzehnten bewiesen, dass sie weitgehend schmerzfrei sind. Wieso sollte sich daran etwas geändert haben? Und so wird die Partei in eine Regierung eintreten, die sich die Fortschreibung von Hartz IV, Altersarmut, 2-Klassen-Medizin, Klimazerstörung und Umverteilung von unten nach oben auf die Fahnen geschrieben hat und bestenfalls kosmetische Korrekturen vornehmen will. Nicht einmal den symbolträchtigen flächendeckenden Mindestlohn soll es jetzt geben, denn seine Einführung wurde verschoben und wird zudem durch Öffnungsklauseln für Tarifverträge durchlöchert. Dass die Herdprämie für Frauen und das Ehegattensplittung so bleiben wie sie sind, versteht sich ebenso von selbst, wie der Verzicht auf Vermögensabgaben oder höhere Steuern für Reiche und Superreiche. Da macht das Mitregieren doch jedem Sozi so richtig Spaß. Und wenn nicht, stimmt er trotzdem mit „Ja“.

Fast schon tragisch allerdings, dass ausgerechnet die alte Arbeiterpartei SPD sich anschickt, das Streikrecht massiv einzuschränken werden soll. Denn die Koalition plant ein Gesetz zur so genannten Tarifeinheit, welches kämpferischen und gut organisierten Spartengewerkschaften wie denen der Lokführer, Fluglotsen, Flugbegleiter und Ärzte die Möglichkeit nehmen würde, eigene Tarifverträge abzuschließen. Dass dies der im Grundgesetz verankerten Koalitionsfreiheit widerspricht, ist offensichtlich, aber man bekommt eine Ahnung was passiert, wenn die beiden großen Parteien im Verbund mit den Spitzen des DGB und den Unternehmerverbänden mal so richtig durchregieren können. Schon wird gemutmaßt, dass SPD und CDU mit ihrer Mehrheit notfalls auch die Verfassung ändern würden, um die Einschränkung des Streikrechts durchzudrücken.

Spartengewerkschaften wie die GDL, UFO, GdF oder Marburger Bund sind ja erst erstarkt, als ihre Mitglieder die Nase voll von der Kumpanei zwischen Bossen und DGB-Gewerkschaften in vielen Betrieben hatten. So war es der langjährige Vorsitzende der DGB-Eisenbahnergewerkschaft Transnet (heute EVG), Norbert Hansen, der zusammen mit dem Management den Börsengang der Deutschen Bahn durchpeitschen wollte und den Kollegen ein „Sonderopfer“ nach dem anderen zumutete. Aber gerade die GDL hat diesem Kartell gezeigt, wo der Hammer hängt, und mit massiven Streiks einen eigenen Tarifvertrag für Lokführer mit ansehnlichen Lohnerhöhungen durchgesetzt – wovon dann auch die anderen Beschäftigten profitierten.

Der DGB freut sich natürlich, dass die SPD ihnen jetzt dabei hilft, die unliebsame Konkurrenz der Spartengewerkschaften auszuschalten. Der frisch gewählte IG-Metall-Vorsitzende Detlef Wetzel begrüßte, dass jetzt der „Wildwuchs in den Betrieben“ eingedämmt würde, und nicht mehr „jede Spezialgruppe auf Kosten Anderer Tarifverträge erstreikt“. Was für ein perfider Schwachsinn. Grundrechte? Europäisches Recht? Internationale Konventionen für Gewerkschaftsfreiheit? Egal!

Ich hoffe allerdings, dass die betroffenen Gewerkschaften sich das nicht gefallen lassen und sowohl juristisch, als auch notfalls mit Streiks klare Kante zeigen.



Montag, 25. November 2013

Große Streikkundgebung im Einzelhandel am 29.11

 
Seit Juli wird in Ber­lin und Bran­den­burg um die Ta­rif­ver­trä­ge im Ein­zel­han­del ge­kämpft, nach­dem die Ar­beit­ge­ber bun­des­weit die Man­tel-​ und Ent­gelt­ta­rif­ver­trä­ge unter dem Deck­man­tel der Mo­der­ni­sie­rung ge­kün­digt haben. Eigent­lich wol­len sie, dass die Be­schäf­tig­ten im Ein­zel­han­del noch bil­li­ger und fle­xi­bler ar­bei­ten.

Die Kern­for­de­run­gen der Ar­beit­ge­ber:
-​Ein­füh­rung einer Nied­rig­l­ohn­grup­pe für Wa­ren­ver­räu­mung (ohne Zu­schlä­ge und mit einem Ver­dienst von 8,50 Euro (West) und 8,24 Euro (Ost)
-​Fle­xi­bi­li­sie­rung der Ar­beits­zeit ohne plan­ba­re Frei­zeit und Rück­sicht auf Fa­mi­lie
-​Schlech­te­re Be­zah­lung von Kas­sier­tä­tig­kei­ten.

Da­ge­gen weh­ren sich die Be­schäf­tig­ten seit Mo­na­ten. Immer wie­der strei­ken sie im Ein­zel­han­del und ver­su­chen damit die Ar­beit­ge­ber zum Ein­len­ken zu be­we­gen. Nun steht am 2.​12. die nächs­te Ver­hand­lungs­run­de für Ber­lin und Bran­den­burg an. Vor­her muss noch mal ge­zeigt wer­den, dass wir viele sind und dass wir uns die an­ge­streb­ten Ver­schlech­te­run­gen der Ar­beits­be­din­gun­gen nicht ge­fal­len las­sen.


Der Streik fin­det am *29.​11.* statt, mit dem kom­plet­ten ta­rif­ge­bun­de­nen Ein­zel­han­del und es wird um Un­ter­stüt­zung ge­be­ten sei­tens von an­de­ren Be­schäf­tig­ten, Kun­din­nen und Kun­den, Freun­din­nen und Freun­den. 

Um *11 Uhr* tref­fen wir uns am *Her­mann-​Eh­lers-​Platz* und ver­an­stal­ten einen De­mons­tra­ti­ons­zug durch die Schloss­stra­ße in Ste­glitz. 
 

Viel zu tun bei der EVG

25.11.13 Autor:Stefan Hennigfeld 

Der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) stehen stürmische Zeiten bevor. 2014 wird es für die nächsten Jahre eine wegweisende Entscheidung geben, nämlich ob die Triebfahrzeugführer im DB-Konzern weiterhin von der GDL oder künftig wieder von der EVG vertreten werden – während die GDL nach wie vor die Zugbegleiter organisieren möchte. Unterschiede zwischen den Gewerkschaften gibt es z.B. beim vierten Eisenbahnpaket: Die EVG ist gegen eine Trennung von Netz und Betrieb, bei der GDL weiß man das nicht so genau: Man fährt eine kommunikative Doppelstrategie. Nach außen hin behauptet man, man sei gegen die DB-Konzernstruktur, nach innen suggeriert man den Mitgliedern, dass es nur mit der GDL ein Zurück zur Bundesbahn geben könne. Schließlich war die EVG unter Mehdorn, damals noch als Transnet unterwegs, für eine Privatisierung der Deutschen Bahn AG, als einzige deutsche Gewerkschaft und auch als einzige Eisenbahnergewerkschaft der Welt. 
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http://www.zughalt.de/2013/11/viel-zu-tun-bei-der-evg/