Nach einer Woche Bahnstreik in Frankreich ist es in Paris zu Ausschreitungen zwischen der Polizei und protestierenden Arbeitern gekommen. Polizisten gingen mit Tränengas und Schlagstöcken gegen sie vor. Daraufhin marschierten Demonstranten auf Gleisen am Bahnhof Montparnasse. In Lille wurde kurzzeitig das Rathaus besetzt.
Hintergrund des landesweiten Streiks der Eisenbahner ist ein geplantes Gesetz zur Öffnung des Schienenverkehrs für den Wettbewerb, das am Dienstag im Parlament zur Debatte stand. Die Arbeiter befürchten Stellenstreichungen und Einschnitte bei Bahnverbindungen. Die Regierung argumentiert hingegen, die Reform sei nötig, um die Liberalisierung des europäischen Bahnverkehrs vorzubereiten.
Die Gewerkschaften stehen unter dem Druck ihrer Basis, die Streiks weiter zu verschärfen.Doch Staatsbetriebe sind in Frankreich per Gesetz dazu verpflichtet, einen Minimalbetrieb zu gewährleisten.*
Die Streiks dauern nun bereits seit dem 11. Juni an und haben große Teile des Zugverkehrs im ganzen Land lahmgelegt. In einigen Regionen fiel seitdem die Hälfte aller TGVs und Regionalzüge aus. Zwei Drittel aller Pendlerzüge nach Paris wurden ebenfalls gestrichen. Die SNCF sprich bereits jetzt vom teuersten Streik seit 13 Jahren.
Ergänzung von den Schildbürger-Managern dazu:
*Streikrecht in Frankreich
In Frankreich gab es das erste offizielle Streikreicht 1864, allerdings wies dieses noch viele Unterschiede zum heute gültigen Recht auf, welches seit 1946 festgeschireben wurde. Ein Streik bedeutet eine kollektive Arbeitsniederlegung um berufliche Forderungen zu stellen. Jeder Arbeitnehmer in Frankreich hat das Recht zu streiken, nur für einzelne Berufsgruppen im öffentlichen Dienst gibt es diverse Einschränkungen (Feuerwehr, Polizei, Armee, Gefängnis, Gesundheitssektor, Schulwesen). In diesen Bereichen muss für eine Minimalversorgung (Transportwesen, Schulen, etc.) gesorgt werden. Für die Teilnahme an einem den Regeln entsprechenden Streik dürfen dem Arbeitnehmer weder Sanktionen auferlegt noch gekündigt werden (Arbeitsgesetzbuch, Art. L521-1).
Ein Streik ist gesetzlich definiert als eine vollkommene Arbeitsniederlegung von mindestens zwei Beschäftigten mit dem Ziel berufliche Forderungen durchzusetzen. Einzelne Beschäftigte können nicht streiken, es sei denn sie nehmen an einem nationalen Streik teil. Nur wenn die genannten Bedingungen erfüllt werden, ist der Streik rechtens, darüber hinaus darf es nicht zu Gewaltausübung, Vandalismus oder ähnlichem kommen, sonst kann das Vorgehen mit Sanktionen bestraft werden. Aber auch bei einem rechtmäßigen Streik hat der Arbeitgeber das Recht je nach Länge des Streiks einen Teil des Lohnes einzubehalten. Ein Streik kann sehr kurz angelegt sein (wenige Stunden) oder aber auf lange Zeit und muss dem Arbeitgeber vor Beginn der Aktionen mitgeteilt werden. Es ist allerdings nicht verpflichtend, zunächst Einigungsversuche einzuleiten.
Gründe für einen Streik können zum Beispiel sein: Gehaltsforderungen, Verbesserung der Arbeitsbedingungen (Transport, Heizung, etc.), Arbeitszeiten, Protest gegen wirtschaftlich bedingte Kündigungen, Unternehmensstrategie und viele andere.
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