« Es darf nicht zu einer Entsolidarisierung in unseren Betrieben und Unternehmen kommen, nicht zu einer Beschädigung unseres bewährten deutschen Modells, indem einzelne Berufsgruppen ihre Schlüsselstellung missbrauchen, um Eigeninteressen gegen Gemeininteressen durchzusetzen.» Die gesamte Rede des Bundespräsidenten
Wer Solidarität an der Gewerkschaftsmitgliedschaft der Beschäftigten festmacht zieht neue Grenzen und Mauern auf und spaltet damit die Menschen nach ihrem "richtigen" oder "falschen" Gewerkschaftsausweis. Schränkt der Bundespräsitent mit seinen Worten die Koalitionsfreiheit ein? Die von den Gewerkschaftsspitzen längst vollzogene Entsolidarisierung zwischen Beschäftigten und Beschäftigungslosen zeigt es uns bereits auf. Die Eigeninteressen jedes einzelnen Beschäftigten und Beschäftigungslosen sind in ihrer Mehrheit nicht so unterschiedlich wie deren Unterordnung unter die sogenannten Gemeininteressen, die die Profitinteressen der Unternehmen darin einbeziehen.
Solidarität unter uns Beschäftigten und Beschäftigungslosen hängt nicht von der Gewerkschaftszugehörigkeit ab, sondern vielmehr von unserem Willen als Mitglieder unserer Gewerkschaft die bisherigen Grenzen und Gewerkschaften übergreifend gemeinsam für die Umsetzung der Interessen und Forderungen eines jeden einzelnen Beschäftigten und Beschäftigungslosen zu kämpfen. Mit dieser Solidarität können auch die Grenzen in den Köpfen manch eines Gewerkschaftsfunktionärs und Bundespräsidenten überwunden werden, wenn wir uns nicht länger sagen lassen was “richtig“ und was “falsch“ für uns ist.
Eine an den Interessen und Forderungen der Menschen orientierte Politik der DGB Gewerkschaften würde jeder Spartengewerkschaft das Wasser abgraben. Eine solche Politik widerspricht jedoch der von den Gewerkschaftsbossen gelebten "sozialen" Partnerschaft mit den Unternehmen. So werden dann auch weiterhin all die Gewerkschaften ihre Berechtigung verlieren, denen eine Partnerschaft mit den Unternehmen wichtiger ist als die mit den nur zu oft existenziellen Interessen und Forderungen ihrer Mitglieder, den Beschäftigten und Beschäftigungslosen.
VERTEIDIGT DAS STREIKRECHT!
Am
Sonntag, dem 11. Mai 2014, beginnt das “20. Parlament der Arbeit“
(der DGB-Kongress) zu tagen.
Eine der wichtigsten Aufgaben für dieses Parlament ist es, eine
klare Antwort zu geben auf die Pläne der Bundesregierung, das
STREIKRECHT einzuschränken.
Das
bundesdeutsche Streikrecht ist sowieso eines der eingeschränktesten
in der EU. Trotzdem: Unter der irreführenden Überschrift
„Tarifeinheit“ will die Bundesregierung jetzt auf Wunsch und
Druck der „Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände“
(BDA), allen KollegInnen, die in ihrem Betrieb eine gewerkschaftliche
Minderheit darstellen, das Recht auf Gegenwehr nehmen.
Das
ist einer der größten Angriffe auf das Streikrecht seit
Jahrzehnten! Es ist mehr als miserabel, dass manche SprecherInnen der
Gewerkschaften, eine solche gewerkschaftsfeindliche Gesetzgebung
gefordert haben bzw. begrüßen. Der DGB hat sich zurecht (besser
spät als nie) aus der 2010 gestarteten Initiative zurückgezogen.
Wir erwarten, dass das „20. Parlament der Arbeit“ den Plänen der
Bundesregierung eine klare Absage erteilt.
Diese
Erklärung allein wird aber nicht ausreichen, die Regierung davon
abzubringen, der BDA ihre Wünsche zu erfüllen. Die Arbeiterbewegung
und gerade ihre stärksten Organisationen können und müssen daher
dieses Gesetz verhindern. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften
müssen deshalb:
- sofort einen Mobilisierungsplan zur Verteidigung des Streikrechts beschließen
- einschließlich zentralen Demonstrationen und möglichen Streikaktionen
- die Bedrohung in allen Betrieben thematisieren, über Flugschriften, Betriebszeitungen und Versammlungen die KollegInnen informieren und konkrete Gegenwehr diskutieren
- eine Vernetzung mit den anderen Gewerkschaften auf betrieblicher, regionaler und Bundesebene aufbauen
Wir,
alle Gewerkschaften, linken Organisationen, Verbände und Initiativen
müssen uns den Plänen entgegenstellen. Mit solchen ruchlosen
gesetzgeberischen Plänen ist nicht zu spaßen. Für eine Ausweitung
des Streikrechts statt seiner Einschränkung.
Wir
müssen der sogenannten “Tarifeinheit“ der BDA die Einheit der
Arbeiterbewegung entgegensetzen. Aus der geplanten Schwächung müssen
wir gestärkt hervorgehen.
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